Krank, nicht kriminell Frührentner spuckte Bedienung ins Gesicht

Stephan Herbert Fuchs
Mit einer Bewährungsstrafe ging ein Prozess vor dem Kulmbacher Amtsgericht zu Ende. Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Er ist mit dem Gesetz schon öfter in Konflikt geraten. Nun muste sich ein 44-jähriger Frührentner verantworten, weil er einer Bedienung in einem Kulmbacher Lokal ins Gesicht gespuckt hatte.

 
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Kulmbach - Weil er im Café Roberts in Kulmbach eine Bedienung beleidigt und bespuckt hatte, ist ein 44 Jahre alter Frührentner aus dem Landkreis Bayreuth vom Amtsgericht Kulmbach zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Mann offenbar physisch und psychisch stark angeschlagen ist.

Der Vorfall hatte sich am 20. Juli des vergangenen Jahres ereignet. Das Café war gut gefüllt, als der Mann zahlen wollte. Weil die Bedienung nicht sofort kam und wohl auch ein wenig gestresst war, rastete der Mann total aus. Er bemühte eine ganze Reihe von Schimpfwörtern, ehe er aufstand und der Frau ins Gesicht spuckte. „Ich war total perplex, das war echt demütigend“, sagte die Frau in ihrer Zeugenaussage. Das gesamte Café habe den Vorfall mitbekommen. Doch damit nicht genug. Zwei zufällig vorlaufende Mitarbeiterinnen der Kulmbacher Sicherheitswacht waren auf den Vorfall aufmerksam geworden und wollten vor dem Café die Personalien des Mannes feststellen. Ach da packte er wieder den gesamten Kanon an Schimpfworten aus. Eingestellt wurde ein weiterer Vorfall, der sich rund sechs Wochen später in der Baille-Maille-Allee Himmelkron zugetragen hatte. Im Streit um seinen und den Hund einer Passantin, beleidigte er die Frau ebenfalls heftig mit mehreren unflätigen Worten.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte einsichtig, verwies aber auch auf seine Erkrankung. Er befinde sich wegen extrem starker chronischer Schmerzen seit Jahren in Behandlung. Er räumte auch ein, dass die Schmerzen mittlerweile auf seine Psyche geschlagen hätten und sich unter anderem in Schlaflosigkeit, ständiger Unruhe und vor allem in leichter Reizbarkeit bemerkbar machten. Dazu komme, dass er damals medikamentös völlig falsch eingestellt war. Das sei mittlerweile behoben, auch werde er in wenigen Wochen eine Therapie im Bezirkskrankenhaus beginnen, einen Termin dafür hatte er bereits.

Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten untermauerte die Aussage des Mannes. Auch seine Betreuerin bestätigte die starken Nervenschmerzen und den allgemein labilen Gesundheitszustand des Mannes. „Normalerweise ist er ein lieber, ruhiger Mensch“, sagte die Altenpflegerin, die ihn täglich betreuen muss.

Den Streit in der Baille-Maille-Allee begründete der Angeklagte mit einem Missverständnis. Sein Schäferhund habe sich von ihm losgerissen, so dass er zu Boden ging und zu bluten begann. Da habe er den Hund zurückgezogen. Die Passantin ging allerdings davon aus, der Mann würde den Hund schlagen und stellte den Angeklagten zur Rede. Daraufhin sei er explodiert, was er mittlerweile sehr bereue.

Es waren allerdings nicht die einzigen Vorfälle, bei denen der Frührentner mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Fünf Vorstrafen hatte er bereits, unter anderem wegen verschiedener Drogengeschichten, wegen Hausfriedensbruch, Körperverletzung und auch schon zwei Mal wegen verschiedener Beleidigungen.

Mit ihrem Urteil von fünf Monaten auf Bewährung blieb Richterin Sieglinde Tettmann einen Monat unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro (1800 Euro) beantragt. Sein Mandant sei krank und nicht kriminell. Richterin Tettmann sah den Angeklagten zwar auf einem guten Weg, allerdings habe er eine Vielzahl von Schimpfwörtern vor einer Vielzahl von Leuten lauthals ausgesprochen und mit dem Anspucken gerade in Corona-Zeiten Angst und Schrecken verbreitet.

Der Angeklagte muss zusätzlich 500 Euro an das Kulmbacher Tierheim zahlen, er wird der Führung eines Bewährungshelfers unterstellt und darf sich in den kommenden drei Jahren nichts zu Schulden kommen lassen. Andernfalls müsste er die Bewährungsstrafe absitzen.

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