Es waren allerdings nicht die einzigen Vorfälle, bei denen der Frührentner mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Fünf Vorstrafen hatte er bereits, unter anderem wegen verschiedener Drogengeschichten, wegen Hausfriedensbruch, Körperverletzung und auch schon zwei Mal wegen verschiedener Beleidigungen.
Mit ihrem Urteil von fünf Monaten auf Bewährung blieb Richterin Sieglinde Tettmann einen Monat unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro (1800 Euro) beantragt. Sein Mandant sei krank und nicht kriminell. Richterin Tettmann sah den Angeklagten zwar auf einem guten Weg, allerdings habe er eine Vielzahl von Schimpfwörtern vor einer Vielzahl von Leuten lauthals ausgesprochen und mit dem Anspucken gerade in Corona-Zeiten Angst und Schrecken verbreitet.
Der Angeklagte muss zusätzlich 500 Euro an das Kulmbacher Tierheim zahlen, er wird der Führung eines Bewährungshelfers unterstellt und darf sich in den kommenden drei Jahren nichts zu Schulden kommen lassen. Andernfalls müsste er die Bewährungsstrafe absitzen.