Wunsiedel - Es ist nicht das erste Mal, dass ein 67 Jahre alter Mann aus dem östlichen Landkreis Wunsiedel wegen seiner Hundehaltung als Angeklagter vor Gericht steht. In einer vorangegangenen Verhandlung war er bereits wegen nicht artgerechter Haltung von Hunden verurteilt worden. Nun wurde ihm dies erneut vorgeworfen – und noch einiges mehr.