In derselben Ausgabe berichtete der Kurier von einem Prozess vor dem Landgericht, bei dem es um ein gestohlenes Wappen ging. Im Dezember 1967 hatten zwei Männer ein 70 mal 80 Zentimeter großes Adlerwappen aus Kupfer gestohlen.
Das Wappen hatte 30 Jahre lang den Eingang des Gasthofs Zum Brandenburger geschmückt. Die beiden Angeklagten, ein 22-jähriger Münchner und ein 26-Jähriger aus Warmensteinach, hatten das Wappen mitgenommen, als es vorübergehend abmontiert worden war und im Hof lagerte.
Bei dem Versuch, es in ihrer Unterkunft aufzuhängen, brachen sie Teile davon ab. Das beschädigte Wappen brachten sie zu einem Altmaterialienhändler, wo sie 15 Mark dafür erhielten.
Das Gericht verurteilte den vorbestraften Münchner zu einer Gefängnisstrafe von 14 Monaten, während sein Komplize mit einer Geldstrafe von 210 Mark davon kam.