Vor 50 Jahren Der 11.9.1968 - Supersirene für die ganze Stadt

Von Alina Steffan
Die Titelseite der Ausgabe vom 11. September 1968. Repro: Nordbayerischer Kurier Quelle: Unbekannt

BAYREUTH. Der "Nordbayerische Kurier" feiert heuer sein 50-jähriges Bestehen. An dieser Stelle blicken wir täglich auf den Tag genau 50 Jahre zurück. Lesen Sie im Artikel die Titelseite von damals und einen Rückblick der lokalen Ereignisse. In der Ausgabe vom 11. September 1968 berichteten wir unter anderem, warum es bei einer bundesweiten Sirenenübung nur in Bayreuth still blieb und von einem Soldaten, der wegen Fahnenflucht angeklagt war.

 
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Für den 25. September 1968 war ein bundesdeutscher Probealarm angesetzt. Dabei würden in der gesamten Republik die Sirenen für den Katastrophenalarm getestet werden. Doch wie der „Nordbayerische Kurier“ in der Ausgabe vom 11. September 1968 berichtete, sollte es in Bayreuth still bleiben. Der Grund: Die Sirenen waren noch nicht vollends installiert.

Eine Sirene, die im Umkreis von drei Kilometern zu hören ist

Statt der ursprünglich geplanten 60 Mini-Sirenen – verteilt über das ganze Stadtgebiet –, hatte man sich in letzter Sekunde für die neueste Technik entschieden. Nach Traunstein war Bayreuth damals die zweite Stadt, die eine sogenannte Pressluftanlage bekam. Eine einzelne Sirene, die so laut war, dass sie im Umkreis von drei Kilometern deutlich zu hören sein würde.

Gespeist wurde die Anlage auf dem Dach des Regierungshochhauses von einem Dieselaggregat. Ausgelöst werden konnte die Supersirene aber erst, wenn eine Verbindung zum damals noch im Bau befindlichen Rathaus hergestellt war. Dann konnte sie durch einen einfachen Knopfdruck ausgelöst werden – voraussichtlich erstmals beim nächsten Probealarm im Februar 1969.

Dem Gefängnis entronnen

In derselben Ausgabe berichtete der Kurier von einem ehemaligen Soldaten, der sich wegen Fahnenflucht vor Gericht verantworten musste. Der Mann hatte beim Panzergrenadierbataillon 102 in Bayreuth anfangs einen guten Soldaten abgegeben. Nach der Beförderung zum Gefreiten ging es bergab: Er trat mehrfach nicht zum Dienst an, verlängerte eigenmächtig den Weihnachtsurlaub und setzte schließlich den Kompaniechef unter Druck. So erhielt der 23-Jährige etwa ein Einzelzimmer und durfte als technischer Zeichner arbeiten – was er sehr gut konnte. Dennoch ließ sich kein Einklang zwischen dem Angeklagten und der Truppe herstellen.

Er wurde schließlich vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen. Wegen Fahnenflucht wurde er im Nachhinein aber trotzdem zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt, die er jedoch nicht absitzen musste, weil er der Bundeswehr nicht mehr angehörte und inzwischen eine Anstellung als Bauingenieur hatte. Stattdessen musste er eine Buße von 200 Mark an die Kriegsgräberfürsorge zahlen.

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