Dem Kulmbacher Grünen, Claus Gumprecht, ist es aufgefallen: Im Landkreis und in der Stadt sind noch immer nicht alle Stromleitungen umgerüstet. Dabei ist die gesetzliche Lage Gumprecht zufolge eindeutig: Paragraf 41 des Bundesnaturschutzgesetzes regelt den Vogelschutz an Energiefreileitungen. Darin heißt es: "Zum Schutz von Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind." An bereits bestehenden Masten sei eine Sicherung bis Ende Dezember 2012 anzubringen. Dann ende die zehnjährige Übergangsfrist.