Vier Jahre Haft für brutalen Schläger (18)

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Nach einem Streit am Bindlacher Weiher zwischen Jugendlichen aus Mistelgau und Bindlach eskaliert die Situation. Ein Brüderpaar aus Bayreuth mischt sich ein und verletzt vier junge Menschen schwer. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurden sie jetzt vom Jugendschöffengericht verurteilt. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung griff das Jugendschöffengericht in Bayreuth hart durch. Richterin Andrea Deyerling hat den älteren der beiden angeklagten Brüder am Montag zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Der jüngere, noch Minderjährige erhält ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung und muss eine Woche Jugendarrest verbüßen.

 
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Nahezu dasselbe Strafmaß für die beiden gewalttätigen Brüder hatte bereits Staatsanwalt Julius Klug am zweiten Verhandlungstag gefordert. Die jungen Männer, 17 und 18 Jahre alt, seien im Mai vergangenen Jahres nur nach Bindlach gefahren, weil sie „auf Krawall“ aus gewesen seien. Dabei waren die Fronten zwischen den am Bindlacher Weiher in Streit geratenen Jugendlichen schon geklärt.

"Lust an Gewaltausübung"

Doch die beiden Bayreuther hätten beschlossen, den Mistelgauern noch mal „aufs Maul zu hauen“, folgerte der Staatsanwalt. Beide Brüder hätten gemeinsam gehandelt, weshalb alle Taten auch dem jeweils anderen zugerechnet werden. „Denn einer von ihnen war es auf jeden Fall.“ Äußerst bedenklich sei die erkennbare „Lust an der Gewaltausübung“, die zu einem „hinterlistigen, geplanten Angriff auf eine Gruppe schutzloser junger Leute“ geführt habe.

Anmaßendes, uneinsichtiges Verhalten

Für den Jüngeren forderte Klug daher mindestens ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung, 150 Stunden gemeinnützige Arbeit und zwei Wochen Arrest. Der Ältere, „völlig skrupellos und unbelehrbar“, habe eine Jugendstrafe von vier Jahren zu verbüßen. Richterin Deyerling ordnete für den Jüngeren eine dreijährige Bewährungszeit an und unterstellte ihn einem Bewährungshelfer. Zudem ist er verpflichtet, an einem Antiaggressionstraining des Vereins Fähre teilzunehmen. Er habe sich im Laufe des Verfahrens als anmaßend, uneinsichtig und reuelos gezeigt. Wer sich „zum Schlägern auf den Weg“ mache „aus Lust und Freude an der Gewaltanwendung“, offenbare eine „hässliche Gesinnung, eine hohe kriminelle Energie und eine geringe Achtung vor der körperlichen Unversehrtheit anderer“.

Mit Schlagstock niedergeschlagen

Trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen gebe es eine Überstimmung: Alle hätten die Brüder als Täter identifiziert, so Deyerling. Für sie stehe fest, dass sie mit einer Flasche oder einem Glaskrug und einem Teleskopschlagstock auf fünf der Mistelgauer losgegangen seien. Einem Opfer wurde zwei Mal mit dem Glasgegenstand auf den Kopf geschlagen. Die anderen wurden mit dem Schlagstock attackiert, den der 18-Jährige zuvor noch herumgezeigt habe. Als eines der Opfer einen Schlag ins Gesicht erhält und stürzt, wird er noch am Boden liegend von den Brüdern mit Tritten und Schlägen misshandelt. Dabei erleidet er mehrere Prellungen und einen Jochbeinbruch. Andere wollen sich wehren und werden auf den Rücken, die Beine, die Arme, Kopf und Bauch geschlagen.

Hohes Aggressionspotenzial

Deyerling sagte, der 18-Jährige habe gewusst, um was es für ihn gehe. Alle erzieherischen Hilfen und Strafen seien bisher wirkungslos geblieben. Obwohl auf Bewährung und in ein neues Verfahren verwickelt, habe er erneut ein hohes Aggressionspotenzial an den Tag gelegt. „Wer auf so eine Idee kommt, dem ist nicht mehr zu helfen.“

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