Videoüberwachung: Datenschützer dagegen

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Nach dem verheerenden Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt wird der Ruf nach dem Schutz für die Menschen lauter. Politiker, aber auch viele Bürger wollen eine stärkere Videoüberwachung. Datenschützer sehen das zurückhaltend.

 
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Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri sieht in einer umfassenden Videoüberwachung kein geeignetes Mittel beim Kampf gegen den Terror. «Überall, wo Menschen sind, kann ein Terroranschlag verübt werden», sagte Petri der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. «Die Forderung, zur Terrorismusbekämpfung Videoüberwachung einzusetzen, läuft daraus hinaus, dass man eine flächendeckende Videoüberwachung versucht, und das ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig», so Petri. «Man muss gucken, dass man vor lauter Sicherheit die Freiheit nicht aus dem Blick verliert.»

Wenn Videoüberwachung an bestimmten Orten aber Nutzen bringe und der Gefahrenabwehr diene, etwa auf gefährdete Plätze oder Kriminalitätsbrennpunkte gerichtet sei, gebe es verfassungsrechtlich keine Bedenken. «Videoüberwachung ja - immer dann, wenn es als Instrument für die Sicherheit erforderlich ist», erläuterte Petri. Am Münchner Ostbahnhof sei beispielsweise gezielt mit Hilfe von Videokameras eine Drogenszene ausgetrocknet worden. «So ergibt Videoüberwachung einen Sinn.»

Videoüberwachung müsse aber in Sicherheitskonzepte eingefasst werden, andernfalls sei sie auch aus kriminaltechnischer Sicht ein fragwürdiges Instrument, sagte Petri. In London etwa sei versucht worden, die ganze Stadt flächendeckend mit Videokameras auszustatten. «Das hat unter dem Aspekt der Inneren Sicherheit gar nichts gebracht.» Es sei stets zu bedenken: «Videoüberwachung ist ein Grundrechtseingriff, ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht derjenigen, die beobachtet werden. Das bedeutet, dass man ihn begründen muss, dass er erforderlich sein muss.»

Zurückhaltend äußerte sich Petri auch zum möglichen Nutzen von sogenannten Bodycams, Videokameras, die Polizisten am Körper tragen. In Bayern gebe es dazu ebenfalls Testläufe, ob und in welchen Lagen Bodycams sinnvoll seien könnten. Allerdings habe sich das Instrument bisher nach Aussagen von Beamten zum Beispiel bei häuslicher Gewalt bewährt - und gerade hier stehe die Unverletzlichkeit der Wohnung entgegen. Sollten sich die Bodycams im Test bewähren, müsse dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, gab Petri zu bedenken.

 

dpa

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