Verwirrendes Urteil um Geldstrafe BAT bietet weiter E-Zigarette an

Von Elmar Schatz
Ein Genießer schmaucht seine E-Zigarette. Foto: dpa Foto: red

BAT bietet seine E-Zigarette Vype in Deutschland weiter an. „Das Urteil betrifft uns gar nicht“, sagt Karin Schlömer, Hamburger Sprecherin von British American Tobacco, am Dienstag zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), der Liquids, die aus Rohtabak erzeugtes Nikotin enthalten, als Tabakerzeugnisse eingestuft und deren Verkauf unter Strafe gestellt hat.  

 
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Das Urteil gelte lediglich „unmittelbar für die an dem Verfahren Beteiligten“ und habe keine allgemeingültige Gesetzeswirkung, so Ralf Wittenberg, Sprecher der Geschäftsleitung von BAT Germany. „Das Urteil widerspricht elementar früheren, höchstrichterlichen Entscheidungen wie zum Beispiel denen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Münster, die entschieden hatten, dass es sich bei nikotinhaltigen Liquids weder um Medizin- noch um Tabakprodukte handelt“, so Wittenberg.

Er betont: „Das Urteil widerspricht eindeutig dem gesetzgeberischen Willen. Das vor kurzem geänderte Jugendschutzgesetz erlaubt ausdrücklich den Verkauf von E-Zigaretten an Erwachsene.“ Zudem erlaube die bereits im Mai 2014 in Kraft getretene europäische Tabakproduktrichtlinie ausdrücklich den Verkauf von nikotinhaltigen Liquids. Diese Richtlinie soll im Mai deutsches Recht werden. Im BAT-Werk Bayreuth werden keine E-Zigaretten hergestellt, aber die Flavour für die Liquids von E-Zigaretten entwickelt.

E-Zigaretten werden nicht im eigentlichen Sinne geraucht - beim Ziehen am Mundstück wird eine Flüssigkeit („Liquid“) vernebelt und inhaliert.

In seiner Entscheidung stuft der zuständige BGH-Strafsenat Liquids, die aus Rohtabak erzeugtes Nikotin enthalten, nun als Tabakerzeugnis ein. Für solche Erzeugnisse ist nach den bisherigen Regelungen die Beimischung bestimmter Stoffe untersagt.

Laut Urteil stellt das auch den Handel mit den Liquids für E-Zigaretten unter Strafe - denn diese Flüssigkeiten enthalten in der Regel solche Beimischungen wie Ethanol, Glyzerin und oft auch verschiedene Aromastoffe.

BAT produziert in Bayreuth keine E-Zigaretten

"British American Tobacco (BAT) produziert in Bayreuth keine E-Zigaretten. Hier werden jedoch Flavour für die Liquids von E-Zigaretten entwickelt", teilt die Hamburger BAT-Sprecherin Karin Schlömer auf Anfrage mit. BAT will das BGH-Urteil zunächst analysieren, bevor das Unternehmen dazu Stellung nimmt.

Der oberfränkische Hersteller Shishita in Altenkunstadt ging zunächst ebenfalls nicht direkt auf das Urteil ein. Für das Unternehmen betonte Randi Forster-Schmidt, Sishita sei ein von deutschen Behörden geprüfter Hersteller von Liquids und Basen für E-Zigaretten. "Bei der behördlichen Prüfung gab es keinerlei Beanstandungen an unserem Produkt und unseren Herstellungsprozessen." Sie hob hervor: "Unsere Produkte werden nicht an Minderjährige verkauft." Vom 12. bis 14. Februar würden Kunden bei einer Hausmesse in Altenkunstadt über die Gesetzgebung informiert.

Als "Witz" bezeichnet  Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbandes eZigarettenhandels e.V. (VdeH) das Urteil. Es betreffe nur solche Liquids, deren Nikotin aus Tabakpflanzen gewonnen wurde. Bei Nikotin aus anderen Nachtschattengewächsen - wie Tomaten, Paprika oder Kartoffeln - greife die Entscheidung aus Karlsruhe hingegen nicht.

Die Bundesregierung will Ende Mai eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Dann sollen auf der Basis der EU-Richtlinie E-Zigaretten mit einem Nikotingehalt bis zu maximal 20 Milligramm je Milliliter verkauft werden dürfen.

Der BGH vertritt in seinem Grundsatzurteil die Auffassung, dass es sich bei nikotinhaltigen Liquids um ein „Tabakerzeugnis“ handelt. Laut Gesetz dürfen Tabakerzeugnisse jedoch keine Beimischung wie etwa Ethanol enthalten. Dieser Alkohol ist in den Liquids enthalten, die verdampft und nicht verbrannt werden.  Liquids mit synthetisch hergestelltem Nikotin dürfen laut BGH weiter straflos gehandelt werden. (Aktenzeichen 2 StR 525/13)

Was das Urteil für die rund 5500 Verkaufsstellen in Deutschland in den kommenden Monaten bedeutet, war am Montag unklar. Nach Angaben des Verbands des eZigarettenhandels enthalten etwa 95 Prozent aller Liquids Nikotin, das in den allermeisten Fällen aus Tabak hergestellt ist.

Der Verbandsvorsitzende Dac Sprengel zeigte sich in einer ersten Reaktion verärgert über die Entscheidung. „Im Grunde ist das ein Urteil ohne Wert“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Trotzdem wird für 90 Tage ein illegaler Raum geschaffen.“

Der Bundesgerichtshof habe es versäumt, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, erklärte Dac Sprengel. Dies hätten die deutschen Richter tun müssen, da ihr Urteil den EU-Binnenmarkt betrifft. Dann wäre die Sinnlosigkeit eines deutschen Alleingangs für 90 Tage klar geworden.

Verbandssprecher: Kühlen Kopf bewahren

Bis zur kurz bevorstehenden Umsetzung der Richtlinie sollten alle Stellen kühlen Kopf bewahren, so Sprengel: „Wir appellieren an die deutschen Behörden, von voreiligen Schritten abzusehen. Der Handel mit nikotinhaltigen Liquids ist EU-weit legalisiert. Die Behörden sollten sich nicht für einen so kurzen Zeitraum von unnötigen Bestimmungen leiten lassen.“ Sprengel weiter: "Das Urteil dürfte vor diesem Hintergrund für die Händler von nikotinhaltigen Liquids folgenlos bleiben. Aufgrund der kurzen verbleibenden Zeit wird es kaum zu Verhandlungen kommen und hinterher können die Händler nicht mehr belangt werden."

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