Gegen den Kläger aus dem Landkreis Kulmbach war im April vor zwei Jahren Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs gestellt worden. Er soll die damals neunjährige Tochter seines Lebenspartners in dessen Wohnung gegen deren Willen auf die Wange und den Mund geküsst und beim Duschen beobachtet haben.