Am Donnerstag hat das Amtsgericht die Halter der Katzen, eine 64-jährige Rentnerin und einen 48-jährigen Arbeiter aus dem Gemeindebereich von Neudrossenfeld wegen der Misshandlung von Tieren durch Unterlassung in 70 Fällen und wegen der Tötung von Tieren durch Unterlassung in sechs Fällen zu Geldstrafen von verurteilt. Die Frau muss 120 mal 15 Euro (1800 Euro), der Mann 120 mal 30 Euro (3600 Euro) bezahlen. Die unterschiedliche Strafhöhe ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Einkommen. Darüber hinaus erließ das Gericht gegen beide ein Tierhaltungsverbot für die Dauer von fünf Jahren.