Wer solch eine bekommt, sollte sie aber umgehend prüfen und – falls berechtigt – auch fristgemäß bezahlen. Dann ansonsten können hohe Inkassokosten folgen. Wer widersprechen will, sollte das schriftlich machen und etwa mit Fotos beweisen, dass beispielsweise nicht genügend auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen wurde. Ein Versuch kann in Zweifelsfällen auch sein, den Betreiber um eine kulante Lösung zu bitten. Schließlich sollten „auch die Supermärkte ein Interesse daran haben, ihre Kundinnen und Kunden nicht zu vergraulen“, so die Verbraucherzentrale.