Verkehr Höhere Bußgelder für Raser und Falschparker in Kraft

Für Verkehrssünder wird es ab 9. November deutlich teurer. Foto: dpa

Für Raser und Falschparker wird es ab sofort teuer. Die höheren Bußgelder für Autofahrer gelten ab sofort. Neue Strafen gibt es ebenfalls. Worauf sich Verkehrssünder einstellen müssen.

 
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Berlin - Ab dem 9. November gelten die nach langen Diskussionen verabschiedeten neuen Regeln. Der Verkehr für Radfahrer und Fußgänger soll durch die höheren Strafen sicherer werden. Aber auch die Behinderung von Rettungskräften wird teurer.

Das sind konkrete Neuregelungen des Bußgeldkatalogs:

- Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter. Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt 30 bald 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen - also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen - handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.

- Kräftiger zur Kasse gebeten werden künftig alle, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Bei schwereren Verstößen ist laut Bundesverkehrsministerium zudem der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen - wenn durch die Verstöße etwa andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.

- Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Manche Verstöße werden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC erläuterte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren. Wenn dann ein Unfall verursacht wird, kostet das künftig 100 Euro.

- Das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Behinderten-Parkplatz wird von 35 Euro auf 55 Euro erhöht. Für das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt oder die Behinderung von Rettungskräften werden künftig 100 Euro fällig

- Neu ist: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat eine Geldbuße von 55 Euro zur Folge.

- Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird laut Ministerium nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.

- Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.

- Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben

Gescheiterter Bußgeldkatalog 2020

Eine Verschärfung des Bußgeldkatalogs im vergangenen Jahr war wegen eines Formfehlers im Bundesverkehrsministerium gescheitert. Die damaligen Änderungen im Bußgeldkatalog hatten auch Fahrverbote bei niedrigeren Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgesehen. Nachdem der ADAC den Formfehler öffentlich gemacht hatte, wollte Andreas Scheuer (CSU) die Fahrverbote plötzlich wieder einkassieren. Doch die von den Grünen geführten Bundesländer meldeten ihr Veto an. Weil sich keine Lösung in dem Streit fand, blieb der Bußgeldkatalog letzten Endes ohne verschärfte Strafen.

Nun seien die Grünen laut Bremens Senatorin Schaefer bei den Fahrverboten über ihren Schatten gesprungen. Auch Scheuer habe sich kompromissbereit bei der Erhöhung der Bußgelder gezeigt und eine konstruktive Rolle gespielt. „Es war ein Geben und nehmen“, so Schaefer.

Die neuen Regelungen und die schmerzhaften Bußgelder seien nun ein deutliches Signal an Autofahrer, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. „Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme.“

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