Diskutiert wird schon länger darüber, ob dieser faktische Grenzwert angepasst werden sollte. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten 2022 für eine "angemessene" Heraufsetzung aus. Denn der aktuell angewandte Wert von 1 Nanogramm liege so niedrig, dass er den Nachweis von Cannabis-Konsum ermögliche. Dies führe aber dazu, dass viele Betroffene sanktioniert würden, bei denen sich eine "Wirkung" im Sinne einer möglichen Minderung der Fahrsicherheit aus wissenschaftlicher Sicht nicht tragfähig begründen lasse.
Das Verkehrsministerium will sich nicht vorab festlegen und zunächst die Ergebnisse der Expertengruppe abwarten. Der ADAC schlägt eine differenzierte Regelung mit tendenziell strengeren Vorgaben für Fahranfänger vor - ähnlich wie beim Umgang mit Alkohol am Steuer in der Probezeit nach dem Führerschein-Erwerb und für unter 21-Jährige. Bei Fahranfängern sollte weiterhin die bloße Möglichkeit einer Wirkung der berauschenden Substanz bei 1,0 Nanogramm THC sanktioniert werden. Jenseits dieser besonders gefährdeten Gruppe müsse das Ziel sein, einen Wert zu definieren, "bei dem eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit tatsächlich zu erwarten und nicht nur theoretisch möglich ist".
Der CDU-Verkehrspolitiker Florian Müller warnte, die Festlegung eines Grenzwertes zum gegenwärtigen Zeitpunkt bedeutete eine politische Festlegung. Damit flankierte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) die Legalisierung, anstatt im Sinne der Verkehrssicherheit zu handeln. "Solange eine klare wissenschaftliche Basis fehlt, muss der Minister für eine Beibehaltung des Grenzwerts von 1 Nanogramm kämpfen."
Ob es in Zukunft mehr Fälle von Cannabis am Steuer geben wird? Das hänge sicher auch damit zusammen, wie gut und intensiv die Bevölkerung über die erhöhten Unfallrisiken aufgeklärt werde, heißt es beim ADAC. "Dabei ist auch ausreichend darüber zu informieren, dass das Fahren unter Drogen strafbar bleibt."