An diesem Donnerstag beginnt im Einzelhandel der Verkauf von Böllern und Silvesterraketen für den bevorstehenden Jahreswechsel. Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die nur vom 28. bis 30. Dezember angebotenen Feuerwerksprodukte müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz BAM, oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein. Geprüfte Böller sind gekennzeichnet.