Die genaue Darstellung zu Geburt und Tod der Säuglinge kommt offenbar von der Mutter selbst. Deshalb legt ihr Verteidiger, der Hofer Anwalt Jürgen Schmidt, an diesem ersten Prozesstag sein Hauptaugenmerk auf eine Rechtsfrage: Darf der Inhalt der polizeilichen Vernehmungen, bei denen die Angeklagte nach ihrer Festnahme am 20. November 2013 eine Schilderung der über 25 Jahre zurückliegenden Ereignisse abgab, im Prozess verwertet werden? Schmidt meint: Nein. Als Gründe dafür führt der Verteidiger ins Feld, dass seine Mandantin just nach der Rückkehr von einem Urlaubsaufenthalt festgenommen und im Zustand der völligen Übermüdung stundenlang vernommen und unter Druck gesetzt worden sei. Schmidt rügte überdies, dass damals trotz des schwerwiegenden Vorwurfes zweier Tötungsdelikte die Hinzuziehung eines Verteidigers nicht rechtzeitig erfolgt sei. Fazit des Anwalts: Die Vernehmung der Angeklagten - und er meint somit letztlich die Anklage selbst - sei "nicht rechtsstaatskonform" zustande gekommen.