Verhandlungsauftakt Prozess um Babymorde in Hof: Angeklagte Mutter schweigt

Von Manfred Scherer
 Foto: red

Der Prozess um die mutmaßlichen Babymorde von Bad Alexandersbad hat unter großem Medien- und Publikumsinteresse in Hof begonnen. Die angeklagte 53-jährige Mutter der toten Babys schweigt zu den Vorwürfen. Ihr Verteidiger Jürgen Schmidt hat beantragt, die Aussagen der Frau bei der Polizei dürften nicht verwertet werden. Schmidt meint, die völlig übermüdete Angeklagte sei nach der Festnahme von der Kripo über den Tisch gezogen worden.

 
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Der Fund der Babyleichen am 23. Oktober bei Erdaushubarbeiten in der Markgrafenstraße in Bad Alexandersbad hatte großes Aufsehen erregt. Oberstaatsanwalt Reiner Laib legt der 53-jährigen Angeklagten zur Last, sie habe die  Kinder zu zwei nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkten in der Zeit von 1985 bis zum 22. August 1988 direkt nach den Geburten vorsätzlich sterben lassen.

In der von Laib vorgelesenen Anklage wird genau geschildert, wie dies geschehen sein soll: Die Mutter soll die Kinder jeweils auf der Toilette sitzend entbunden haben, sie danach nicht versorgt haben und später die Leichen im Vorgarten des Anwesens in der Markgrafenstraße 57 vergraben haben. Als Motiv unterstellt die Anklage, die Frau habe nach ihren ersten vier Kindern nicht noch weitere Kinder haben wollen. Überdies habe die Angeklagte die daraus resultierenden weiteren finanziellen Belastungen nicht mehr hinnehmen wollen. Dies wären niedrige Beweggründe, die eine Verurteilung wegen Mordes begründen könnten.

Die genaue Darstellung zu Geburt und Tod der Säuglinge kommt offenbar von der Mutter selbst. Deshalb legt ihr Verteidiger, der Hofer Anwalt Jürgen Schmidt, an diesem ersten Prozesstag sein Hauptaugenmerk auf eine Rechtsfrage: Darf der Inhalt der polizeilichen Vernehmungen, bei denen die Angeklagte nach ihrer Festnahme am 20. November 2013 eine Schilderung der über 25 Jahre zurückliegenden Ereignisse abgab, im Prozess verwertet werden? Schmidt meint: Nein. Als Gründe dafür führt der Verteidiger ins Feld, dass seine Mandantin just nach der Rückkehr von einem Urlaubsaufenthalt festgenommen und im Zustand der völligen Übermüdung stundenlang vernommen und unter Druck gesetzt worden sei. Schmidt rügte überdies, dass damals trotz des schwerwiegenden Vorwurfes zweier Tötungsdelikte die Hinzuziehung eines Verteidigers nicht rechtzeitig erfolgt sei. Fazit des Anwalts: Die Vernehmung der Angeklagten - und er meint somit letztlich die Anklage selbst - sei "nicht rechtsstaatskonform" zustande gekommen.

Oberstaatsanwalt Laib hielt dagegen: Die Angeklagte habe damals vier Vernehmungsprotokolle unterschrieben. Ein Kernthema des Prozesses wird also die Befragung der damaligen Vernehmungsbeamten dazu, wie die von Schmidt gerügten Befragungen abliefen. Ein weiteres Kernthema dürfte die gerichtsmedizinische Untersuchung der Babyleichen sein. Mit Hilfe eines DNA-Abgleichs war die Mutter ermittelt worden. Ob die Obduktion an den über 25 Jahre in der Erde gelegenen Babyleichen auch zweifelsfrei ergeben hat, dass die Kinder jeweils lebendig zur Welt gekommen waren, wird sich im Prozessverlauf zeigen: Das Schwurgericht hat mehrere Gutachter bestellt, darunter einen Gerichtsmediziner.

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