Verhandlung wegen Gesundheitsproblemen unterbrochen Sexueller Missbrauch: Angeklagter widerruft Teilgeständnis

Von Peter Engelbrecht
 Foto: red

Überraschende Wende im Prozess um den schweren sexuellen Missbrauchs eines elfjährigen Buben: Der Angeklagte hat sein Teilgeständnis widerrufen.

 
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Nach langem Zaudern und Zögern hatte der 47-jährige Berufskraftfahrer am ersten Verhandlungstag ein Teilgeständnis abgelegt, nun hatte er es schriftlich widerrufen. Das gab Vorsitzender Richter Michael Eckstein am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht Bayreuth bekannt. Einzelheiten dazu wurden bei der Verhandlung nicht mitgeteilt.

Die Verhandlung wurde am Nachmittag wegen der eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten unterbrochen und auf Mittwoch um 12.30 Uhr vertagt. Dann soll auch das Urteil fallen.

Angeklagter zittert stark

Der Chefarzt der Forensik am Bezirkskrankenhaus Bayreuth, Klaus Leipziger, hatte den Angeklagten noch im Gerichtssaal über seinen Gesundheitszustand befragt und dem Gericht anschließend mitgeteilt, dass der Mann über sehr starke Kopfschmerzen klage und sich gedanklich nicht auf den Prozess konzentrieren könne. Zudem zittere der Angeklagte stark. Leipziger ging davon aus, dass der Angeklagte nur eingeschränkt verhandlungsfähig war. Daraufhin vertagte Richter Eckstein den Prozess.

Der Kraftfahrer hatte gegen 13.30 Uhr eingeräumt, den ganzen Tag noch nichts gegessen und getrunken zu haben. "Wenn jemand so mit seinem Körper verfährt, ist das schon fast eine selbst herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit", kommentierte Eckstein das Verhalten. Der Angeklagte hatte bereits am zweiten Verhandlungstag über gesundheitliche Probleme geklagt und wurde daraufhin vom Landgerichtsarzt ins Bezirkskrankenhaus eingewiesen. Nach der damaligen Diagnose trug er sich mit Selbsttötungsgedanken.

Eine Diplompsychologin aus Nürnberg sagte als Gutachterin, die Aussagen des Buben über den sexuellen Missbrauch durch den Mann seien glaubhaft. Der Bub habe bei seiner Befragung weit überdurchschnittliche Sorgen und Ängste geäußert. Die Verarbeitung der Erlebnisse bedeuteten eine hohe psychische Belastung für das Kind, betonte die Gutachterin. Der Mann, der den Buben sexuell missbrauchte, sei als "freundlicher, netter Nachbar" erschienen.

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