Die Landtagsopposition aus SPD, Grünen und Freien Wählern sowie die Initiative "Pro Windkraft" hatten eine Popularklage erhoben. Sie waren der Auffassung, dass die 10-H-Regelung die Bayerische Verfassung verletzt. Die Kläger machen insbesondere geltend, der bayerische Gesetzgeber, also der Landtag, habe seine Kompetenz überdehnt. Nach dem heutigen Stand der Technik erreichten gängige Windkraftanlagen eine Gesamthöhe von etwa 200 Meter. Bei einem Mindestabstand der 10-fachen Höhe, also zwei Kilometer, reduziere sich die für Windkraftanlagen zur Verfügung stehende Fläche auf 0,05 Prozent der Gesamtfläche Bayerns. Berücksichtige man, dass diese abstrakt zur Verfügung stehende Fläche nicht immer ausreichend windhöffig sei oder öffentliche Belange einer Windkraftanlage entgegenstünden, verbleibe nur noch rund 0,01 Prozent der Landesfläche. Diese "nahezu vollständige Entprivilegierung von Windkraftanlagen" verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip. Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden auch, soweit Widerspruchs- und Kooperationsrechte der Nachbargemeinden geregelt seien.