Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur Altershöchstgrenze bei der Einstellung von Beamten in Nordrhein-Westfalen aus formalen Gründen gekippt. Die Normen seien zu unbestimmt und genügten daher nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen hieß es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Gleichzeitig stellten die Richter grundsätzlich klar, dass der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen Altershöchstgrenzen für die Einstellung von Beamten festlegen darf.