Im Fall der Sparkassen stört die Verbraucherschützer vor allem, dass die Kunden den neuen AGB nicht explizit zustimmen müssen. Wer nicht fristgerecht widerspricht, verliere möglicherweise seinen Anspruch. Finanzexpertin Mohn empfiehlt den Widerspruch, auch wenn die Bank daraufhin das Depot kündige oder damit drohe.
Die Sparkassen betonen: «Es geht um die Grundsatzfrage: Wollen wir weiter eine provisionsbasierte Beratung, für die die Kunden nichts bezahlen müssen?» Der Bankenverband hatte erst in der vergangenen Woche hervorgehoben, nur damit seien alle Bevölkerungsschichten in der Fläche erreichbar. «In Deutschland nehmen die Kunden die Honorarberatung einfach kaum an.»
dpa