Zum Wohle eines übergeordneten staatlichen Interesses
Verteidiger Alexander Schmidtgall sagte, die Beweisaufnahme in Würzburg habe ein System offengelegt, mit dem das LKA Top-V-Mann Mario geführt habe: Sein Mandant habe Straftaten begangen – zum Wohl eines übergeordneten staatlichen Interesses. Das Gericht hielt das für falsch und sah keine provozierten Taten.
Ob der Fall Mario W. nun erneut in Revision geht, und zum dritten Mal vor Gericht in Würzburg landet, ist ungewiss. W. sitzt seit annähernd fünf Jahren wegen diverser Delikte in Haft. Verzichtet er auf einen dritten Durchgang, hätte er in etwa fünf bis sechs Monaten zwei Drittel seiner Strafe verbüßt und könnte auf freien Fuß kommen. Besteht er auf einer Revision, sitzt er wohl weiter in der Zelle – mit ungewissem Ausgang.
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