Urteil rechtskräftig Rottweiler-Halter nimmt Berufung zurück

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Symbolfoto: dpa Quelle: Unbekannt

BAYREUTH/KULMBACH. Das Berufungsverfahren vor dem Bayreuther Landgericht gegen den 58-jährigen Besitzer der zwei Rottweiler Max und Alfons ist am Freitagmorgen überraschend beendet und umgehend im Gerichtssaal rechtskräftig geworden, nachdem auch der Staatsanwalt zugestimmt und seine Berufung ebenfalls zurückgezogen hatte. Der Halter der beiden Tiere, die im Mai 2017 einen damals neunjährigen Buben unter anderem am Kopf schwer verletzt haben, hat seinen Einspruch gegen das Urteil des Kulmbacher Amtsgerichts zurückgezogen.

 
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Von Amtsrichterin Sieglinde Tettmann war der Mann Anfang des Jahres zu einer Geldstrafe von insgesamt 3200 Euro verurteilt worden. Verteidiger Alexander Schmidtgall übt jetzt harte Kritik an Berufungsrichterin Andrea Deyerling und der Staatsanwaltschaft: „Wir kommen nicht an gegen ein Gericht, das die entlastenden Aussagen nicht berücksichtigt.“ Schmidtgall, der seinen Mandanten, wie er sagt, engagiert verteidigt, sieht sich inzwischen sogar in „Sippenhaft“ genommen: „Mit mir als Anwalt geht man um wie mit einem Verbrecher.“

Mehr als acht Stunden bis in den Abend hinein hatte das Gericht am Donnerstag verhandelt und den Angeklagten wie auch verschiedene Zeugen gehört. Dann bat Schmidtgall um Unterbrechung. Die Parteien einigten sich auf eine eigentlich ungeplante Fortsetzung am Freitagmorgen. Doch der Termin war, wie das gesamte Verfahren, nach wenigen Minuten schon zu Ende.  

Anders als im ersten Prozess in Kulmbach, hatten am Donnerstag sowohl der 58-Jährige als auch seine Ehefrau Aussagen zum Geschehen gemacht. Das Ziel: Der Mann, der inzwischen von Kulmbach weggezogen ist und nun in Österreich lebt, wollte eine Einstellung des Strafverfahrens gegen ihn erreichen.

Er bedauere den Vorfall, hatte der Mann argumentiert. Dass das Kind so schwer verletzt worden sei, habe auch ihn erschüttert. Aber er wies den Vorwurf, er habe durch seine ausgebüxten Hunde eine Körperverletzung begangen, zurück. Es sei ein Unfall und damit für ihn nicht vorhersehbar gewesen.

Sowohl er als auch seine Frau hätten angenommen, die Hunde seien im Haus eingesperrt. Deswegen sei das Tor zum Grundstück offen geblieben, als die Frau einen Bekannten zum Bahnhof gefahren hat. Es müsse, so die Aussagen der damals Anwesenden, den beiden Rottweilern irgendwie gelungen sein, aus dem Haus zu gelangen und auf die Straße zu laufen.

Verschiedene Zeugen, darunter auch der Schwiegervater des Angeklagten und seine Ehefrau, haben das vor Gericht ausgesagt. Das habe ihnen, sagt Anwalt Schmidtgall, aber weder die Richterin noch der Staatsanwalt geglaubt, im Gegenteil: Man habe den völlig unbescholtenen Zeugen signalisiert, dass ihnen ein Verfahren wegen falscher Aussagen drohe und die wörtliche Protokollierung dessen angeordnet, was vor Gericht gesagt wurde.

Wegen der Rottweiler sind inzwischen zahlreiche Aktenordner auch bei der Stadt Kulmbach gefüllt. Bescheide wurden erlassen, Beschwerden von Nachbarn seien eingegangen. Im Ordnungsamt der Stadt Kulmbach, das sagte eine bei der Stadt beschäftigte Juristin aus, werde der Hundehalter seit Jahren bereits als uneinsichtig eingestuft. Nach der Attacke gegen das Kind habe die Stadt handeln müssen und die Hunde abgeholt und in einem Tierheim untergebracht.  

Alexander Schmidtgall übt Gerichtsschelte. Entlastende Aussagen seien nicht berücksichtigt worden. „Man hat entschieden, die Hunde müssen weg und uns keine Chance gegeben.“ Das habe sich schon im Vorfeld abgezeichnet, indem man ihn lange auf die Akteneinsicht warten lassen habe. Mit Kanonen sei in diesem Verfahren auf Spatzen geschossen worden. „Wie es passiert ist, hat keinen interessiert. Für mich waren das Schauprozesse.“

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