Verschiedene Zeugen, darunter auch der Schwiegervater des Angeklagten und seine Ehefrau, haben das vor Gericht ausgesagt. Das habe ihnen, sagt Anwalt Schmidtgall, aber weder die Richterin noch der Staatsanwalt geglaubt, im Gegenteil: Man habe den völlig unbescholtenen Zeugen signalisiert, dass ihnen ein Verfahren wegen falscher Aussagen drohe und die wörtliche Protokollierung dessen angeordnet, was vor Gericht gesagt wurde.
Wegen der Rottweiler sind inzwischen zahlreiche Aktenordner auch bei der Stadt Kulmbach gefüllt. Bescheide wurden erlassen, Beschwerden von Nachbarn seien eingegangen. Im Ordnungsamt der Stadt Kulmbach, das sagte eine bei der Stadt beschäftigte Juristin aus, werde der Hundehalter seit Jahren bereits als uneinsichtig eingestuft. Nach der Attacke gegen das Kind habe die Stadt handeln müssen und die Hunde abgeholt und in einem Tierheim untergebracht.
Alexander Schmidtgall übt Gerichtsschelte. Entlastende Aussagen seien nicht berücksichtigt worden. „Man hat entschieden, die Hunde müssen weg und uns keine Chance gegeben.“ Das habe sich schon im Vorfeld abgezeichnet, indem man ihn lange auf die Akteneinsicht warten lassen habe. Mit Kanonen sei in diesem Verfahren auf Spatzen geschossen worden. „Wie es passiert ist, hat keinen interessiert. Für mich waren das Schauprozesse.“