„Zweifellos konnten die Corona-Hilfen die pandemiebedingten Kosten und Verluste nur teilweise abdecken, für viele Unternehmen waren sie aber trotzdem überlebensnotwendig“, so Möschel. Zu erheblichen Verzögerungen kam es zum Programmstart, als die notwendigen Antrags- und Bearbeitungsplattformen des beauftragten IT-Dienstleisters der Bundesregierung nicht zur Verfügung standen, wodurch es zunächst zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Corona-Hilfen kam.
Michael Möschel betont dazu: „Auch wenn wieder so etwas wie Normalität eingekehrt ist, sind viele Branchen aber auch weiterhin erheblich von Einschränkungen und Schließungen betroffen und kämpfen um ihre Existenz.“ Er begrüßt deshalb ausdrücklich die Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe bis zum 30. September. Der Gremiumsvorsitzende weiter: „Hier darf es aufgrund von Softwareproblemen nicht wieder zu Verzögerungen kommen. Der Bund ist gefordert, die erforderlichen Antrags- und Bearbeitungsplattformen zeitnah zur Verfügung zu stellen, damit das Geld schnellstmöglich an die betreffenden Unternehmen ausbezahlt werden kann.“
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe auch unter http://ihkofr.de/coronahilfen