Unfall mit zwei Toten Abgehoben bei Tempo 200: drei Jahre Haft

Der bei dem Unfall zerstörte Sportwagen. Foto: Thomas Pöppel/dpa-Archiv Quelle: Unbekannt

Nach einem Unfall bei Tempo 200 mit zwei Toten und einem Schwerstverletzten ist ein angeklagter Raser am Donnerstag zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

 
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ULM.

Das Schöffengericht in Ulm sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Anfang Oktober 2017 mit maßlos überhöhter Geschwindigkeit auf einer zudem regennassen Straße Menschenleben gefährdete (Aktenzeichen 6LS 27 Js 20946/17).

Das Gericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die fahrlässige Tötung und eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs geltend gemacht hatte. Der Angeklagte darf für mindestens vier Jahre und vier Monate keinen Führerschein mehr bekommen. Er muss sämtliche Kosten des Verfahrens tragen.

Sein 500 PS starkes Auto war laut Gutachterangaben infolge der viel zu hohen Geschwindigkeit an einer Kuppe von der Straße abgehoben und in 3,5 Metern Höhe gegen mehrere Bäume gekracht. Eine 24 Jahre alte Beifahrerin und ein 15-Jähriger auf dem Rücksitz starben. Ein 16 Jahre alter Mitfahrer erlitt schwerste Verletzungen.

Die Verteidigung hatte eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung als angemessen bezeichnet. Sie verwies darauf, dass ihr Mandat bis heute unter dem Geschehen leide und psychiatrische Behandlung in Anspruch nehmen musste. Zudem habe er ein Geständnis abgelegt.

Die Staatsanwaltschaft sprach von einer „maßlosen Selbstüberschätzung“ des Rasers. Er habe aus „Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern“ skrupellos aufs Gaspedal gedrückt. Im Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei den Eltern der Opfer.

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