Zweite Völkermordklage vor UN-Gericht im Zusammenhang mit Gaza-Krieg
Es ist die zweite Völkermordklage vor dem UN-Gericht im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg. Diese richtet sich nun zwar nicht direkt gegen Israel, doch könnte der Druck auf das Land und seine Verbündeten zunehmen. Südafrika hatte Israel Ende vergangenen Jahres des Völkermordes an den Palästinensern beschuldigt und im Eilverfahren eine Waffenruhe gefordert. Das tat das Gericht zwar bisher nicht, es ordnete aber an, dass Israel deutlich mehr humanitäre Hilfe zulassen müsse. Zudem müsse die israelische Regierung alles tun, um Völkermord zu verhindern.
Weder Deutschland noch Nicaragua sind direkt am Krieg beteiligt, haben aber beide die UN-Völkermordkonvention unterzeichnet. Darin verpflichten sie sich, Taten von Völkermord zu verhindern. Nicaragua, das sich auch als Fürsprecher des palästinensischen Volkes sieht, schließt auch Anklagen gegen andere westliche Verbündete wegen Waffenlieferungen nicht aus. Das mittelamerikanische Land unter dem autoritären Präsidenten Daniel Ortega steht allerdings wegen Menschenrechtsverletzungen selbst in der Kritik und geht immer härter gegen eigene Regierungsgegner vor.