Uli Hoeneß kommt im Februar endgültig frei

Foto: Andreas Gebert/dpa Foto: red

Der Weg für die vorzeitige Haftentlassung von Ex-Fußballmanager Uli Hoeneß Ende Februar ist endgültig frei.

 
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Die Staatsanwaltschaft in München verzichtet auf eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer am Landgericht Augsburg, wie Sprecher Ken Heidenreich der Deutschen Presse-Agentur am Freitag sagte. Das Gericht habe eine andere Würdigung der Umstände zur sogenannten Halbstrafenregelung als die Staatsanwaltschaft getroffen, erläuterte Heidenreich. „Das muss man dem Gericht zubilligen.“

Der zuständige Richter hatte am Montag entschieden, die Hälfte der dreieinhalbjährigen Haft des 64-Jährigen zum 29. Februar zur Bewährung auszusetzen. Im Anhörungsverfahren hatte sich die Staatsanwaltschaft jedoch gegen die nur selten angewandte Halbstrafenregelung für den einstigen Präsidenten des Fußballrekordmeisters FC Bayern ausgesprochen, wie Heidenreich auf dpa-Anfrage bestätigte.

Bei der Gerichtsentscheidung wurden die Persönlichkeit von Hoeneß, sein Vorleben, die Umstände der Tat und dessen Verhalten in der Haft gewürdigt. Hoeneß war wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte seine Strafe am 2. Juni 2014 angetreten. Seit Anfang 2015 ist er Freigänger und arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des FC Bayern. Die Wochenenden verbringt er in seinem Haus am Tegernsee.

dpa

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