Die Staatsanwaltschaft in München verzichtet auf eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer am Landgericht Augsburg, wie Sprecher Ken Heidenreich der Deutschen Presse-Agentur am Freitag sagte. Das Gericht habe eine andere Würdigung der Umstände zur sogenannten Halbstrafenregelung als die Staatsanwaltschaft getroffen, erläuterte Heidenreich. „Das muss man dem Gericht zubilligen.“