Der Vertreter der Staatsanwaltschaft benutzte in seinem Plädoyer ein einprägsames Bild: „Man muss einen Täter nicht mit der Hand in der Keksdose erwischen, um sicher zu sein, dass er zugegriffen hat.“ Eine Sichtweise, der sich die Richter einer Berufungskammer am Bonner Landgericht problemlos anschließen konnten. Die Indizienkette gegen den 44-jährigen Angeklagten war letzten Endes einfach zu dicht geknüpft, um den Geldautomatensprenger, wie von seiner Verteidigung gefordert, freizusprechen, und so verwarfen die Richter den Berufungsantrag des Niederländers.