Über 7000 Rauchmelder: Frist endet 2017

Von Renate Allwicher
Jedes Wochenende sterben Menschen bei Bränden an Rauchvergiftung in ihren Betten. Deswegen gibt es in Bayern die Pflicht, RAuchmelder zu installieren. Die Frist dafür endet am 31. Dezember dieses Jahres. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa Foto: red

Tausende von Mietern in Bayreuth erhalten zurzeit Besuch von Handwerkern. Denn bis Ende dieses  Jahres müssen Eigentümer dafür sorgen, dass in all ihren Wohnungen Rauchmelder eingebaut sind. „Der Einbau geht schnell, sofern der Zugang zur Wohnung ermöglicht wird“, sagt Katja Heyer aus der Bauabteilung der Gemeinnützigen Bayreuther Wohnungsbaugenossenschaft (GBW). Zugang muss gewährt werden – zur Not müssten die Eigentümer ihn einklagen.

 
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Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neue Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle bestehenden Wohnungen damit nachgerüstet sein. Die drei großen Bayreuther Wohnungsbaugesellschaften Gewog, Bayreuther Bauverein und GBW sind alleine für den Einbau von Rauchmeldern in über 7000 Wohnungen zuständig.

Nach einer gemeinsamen Ausschreibung hätten sie sich für den Einbau von sogenannten Zehnjahresgeräten entschieden, berichtet Heyer. Der Einbau läuft zurzeit und soll in den nächsten Wochen abgeschlossen werden. Dabei gehe es alleine für die Gewog um einen sechsstelligen Betrag, sagt Geschäftsführer Uwe Prokscha.

Die sogenannten Zehnjahresgeräte seien mit einem Akku mit dieser langen Laufzeit ausgestattet, sagt Heyer. Nach zehn Jahren werden sie ausgetauscht. Bis dahin müsse einmal pro Jahr ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Dafür könnten die Wohnungsbaugesellschaften einen Wartungsvertrag abschließen, oder diese Aufgabe auch den Mietern übertragen.

"Das einzige, was dafür gemacht werden muss, ist darauf zu drücken"

„Wir haben uns noch nicht hundertprozentig entschieden“, sagt Prokscha. „Laut Gesetz muss sich der unmittelbare Besitzer darum kümmern“, sagt Markus Keil, Geschäftsführer der GBW. Der unmittelbare Besitzer ist der Mieter und die GBW plane aktuell, diese Aufgabe auch den Mietern zu überlassen.

„Das einzige, was dafür gemacht werden muss ist darauf zu drücken“, sagt Keil. Wenn der Rauchmelder dann piepst, stimmt alles. Wenn nicht, muss die Hausverwaltung informiert werden, die dafür sorgen werde, dass ein neuer Rauchmelder eingebaut wird.

„Diese Geräte sind so aufgebaut, dass die Batterie nicht gewechselt werden kann. Bei einer Fehlfunktion wird es ausgetauscht“, sagt Keil. Dies gelte auch bei einem der seltenen Fehlalarme, der beispielsweise von sehr kleinen Mücken ausgelöst werden könne, die sich in den Rauchfänger verirren.

"Keine eigentliche Aufgabe der Kaminkehrer"

Bislang verlaufe der Einbau problemlos, bestätigen die Vertreter von Gewog und GBW. Falls Mieter die Handwerker nicht in ihre Wohnung lassen würden, müssten die Wohnungsbaugenossenschaften letztlich vor Gericht ziehen. „Nach der bayerischen Bauordnung sind wir dazu verpflichtet, die Rauchmelder einzubauen. Die Mieter müssen das dulden, zur Not müssten wir das einklagen“, sagt Heyer.

Die Bayreuther Feuerwehr rät zu CE-zertifizierten Geräten. Nähere Informationen über Rauchmelder gebe es in einem Flyer des Innenministeriums, zu beziehen über die Homepage www.stmi.bayern.de. Sie empfiehlt zur weiteren Information die Homepage www.rauchmelder-lebensretter.de. Der Einbau von Rauchmeldern steht in der Bayerischen Landesbauverordnung, Artikel 46.

Auch einige Kaminkehrer bieten den Einbau von Rauchmeldern an. „Das ist aber keine eigentliche Aufgabe der Kaminkehrer und wird auch nicht von ihnen überwacht“, sagt Hilmar Stadter von der Kaminkehrerinnung Oberfranken.

 

 

 

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