Die ersten Bußgeldbescheide nach dem Einsatz eines neuartigen „Handy-Blitzers“ in Deutschland bleiben zumindest vorerst gültig. Das Amtsgericht Trier wies am Donnerstag Einsprüche von drei Autofahrern gegen Bußgeldbescheide wegen Nutzung eines Mobiltelefons am Lenkrad zurück. Zwar stellte das Gericht fest, dass es keine Rechtsgrundlage für den Einsatz des neuen Geräts gegeben habe. Dennoch dürften die vorgelegten Beweise für unerlaubte Handy-Nutzung am Steuer vom Gericht verwertet werden.