Das außergewöhnliche Urteil des Jugendschöffengerichts fiel am vergangenen Donnerstag, bestätigte der Pressereferent des Landgerichts, Clemens Haseloff, auf Anfrage. Der Vorsitzende des Schöffengerichts, Alois Meixner, habe der 21-Jährigen den Verdacht vorgehalten, ein Zweckgeständnis abgegeben zu haben, um ihren 29-jährigen Partner zu schützen. Der wiederum hatte im Prozess von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.