Stuttgart - Schon 2019 hat die Europäische Union 2019 ein Verbot von Plastik-Einwegprodukte beschlossen, für die es gute Alternativen gibt. An diesem 3. Juli 2021 tritt das Verbot in Kraft – es gilt dann etwa für Plastikstrohhalme, Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen und Einweggeschirr aus Kunststoff oder Styropor. Lediglich Restbestände von diesen Produkten können dann noch abverkauft werden. Bei Einwegbechern aus beschichtetem Papier und Produkten wie Damenbinden oder Zigaretten muss künftig auf die Umweltauswirkungen hingewiesen werden.