Notzulassung für Feldmausköder
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wies darauf hin, dass bei "Massenvermehrungen" von Feldmäusen die regulär zugelassenen Pflanzenschutzmittel nicht mehr ausreichen. Die Behörde hatte deshalb von September bis Dezember 2015 eine sogenannte Notfallzulassung für das Mittel "Ratron Feldmausköder" erteilt. "Die Anwendung stellt für Haustiere praktisch kein und für Wildtiere nur ein geringes Risiko dar", sagte Pressesprecherin Nina Bansbach. Die Anwendung dürfe nur auf Flächen erfolgen, auf denen ein sehr starker Befall nachgewiesen worden sei. Der Köder dürfe nicht in Häufchen und auf kahlem Boden, sondern nur auf bewachsenen Flächen ausgebracht werden. Dort seien die Köderteile für Vögel schlecht erreichbar. Unter diesen Bedingungen stelle der Giftköder für Haustiere "praktisch kein Risiko dar", versicherte Bansbach. Für einen Hund oder eine Katze, die "einige Köderteilchen" aufnehmen, bestehe keine Vergiftungsgefahr. Auch das Risko indirekter Vergiftungen durch das Fressen einer getöteten Maus sei "vergleichsweise gering". "Eine vergiftete Maus oder auch mehrere seien für einen Hund oder eine Katze noch nicht gefährlich", betonte die Sprecherin.