Thema: Landwirtschaft Unangenehme Überraschung

Leserbrief von Leopold Mayer, Mistelgau
 Quelle: Unbekannt

Zum Bericht „Die Bauern gehen auf Abstand“, Kurier vom 22. Mai.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Investitionswillige Landwirte, die den Banken als Kreditsicherheit Nutzflächen anbieten, die kürzlich in die Biotopkartierung aufgenommen wurden, oder künftig nach den neuen „Sumsigesetz“ solche sein sollen, erleben die unangenehme Überraschung, dass die Banken deren Kreditwert mit NULL bemessen!

Das geht weit über die zehnprozentige Sozialpflichtigkeit der nach Art. 14 GG garantierten Eigentumsgarantie hinaus = de facto eine „kalte Enteignung“!

Müsste bei einem so enteignungsgleich wirksamen Eingriff der Unterschutzstellung nicht der Art. 42 BNatschG greifen, wonach in solchen Fällen vollständiger Entwertung (!) der Staat gleichwertige Ersatzflächen ohne Bewirtschaftungseinschränkung bereitstellen, die Flächen um ursprünglichen Verkehrswert erwerben oder entschädigen muss?

Können, dadurch existenzbedrohte, betroffene Landwirte auf derartige Ansprüche erfolgreich gegen den Freistaat klagen?

Würde dann nicht der Doppelhaushalt des StMUV implodieren?