Es ist ja verständlich, dass der Staat eine lukrative Geldquelle nicht versiegen lassen möchte. Ob die Grundsteuer auf teuer erworbenes Eigentum – mit Grunderwerbsteuer schon belastet – gerecht ist, sei dahingestellt. Jetzt aber auch noch die Leistungen des Eigentümers mit dem Bau einer Laube oder einer Villa unterschiedlich bewerten zu wollen, grenzt schon an Wegelagerei und erinnert an das Raubrittertum vergangener Jahrhunderte.
Thema: Grundsteuer Wo bleibt die Gleichbehandlung?
Leserbrief von Peter Rimmler, Bayreuth 15.04.2019 - 16:13 Uhr