Testen über die Feiertage Das gilt im Landkreis Kulmbach

Auch über die Feiertage gibt es die Möglichkeit sich auf das Corona-Virus testen zu lassen. Eine Möglichkeit ist die Abstrichstelle des Landkreises. Foto: Gabriele Fölsche

Wo kann ich kostenlos Corona-Tests bekommen? Welcher Test ist für mich der Richtige und vor allem: Welche Angebote gibt es an den Feiertagen? Das Landratsamt gibt Antwort.

 
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Kulmbach - An zahlreichen Orten im Landkreis Kulmbach können sich Bürger auf Corona testen lassen. Im größten Schnelltestzentrum der Region, beim BRK-Kreisverband, Rot-Kreuz-Platz 1, in Kulmbach besteht auch während der Weihnachtsfeiertage die Möglichkeit eines sogenannten Bürgertests. Am Heiligen Abend und an den beiden Feiertagen ist die Teststelle jeweils von 7 bis 10.30 Uhr geöffnet. Auch an Silvester und Neujahr sind die Ehrenamtlichen da: Am 31. Dezember von 8 bis 15 Uhr und an Neujahr von 14 bis 17 Uhr, kündigt BRK-Kreisgeschäftsführer Stefan Adam an. Er bittet darum über die Homepage des BRK schon vorab eine Registrierung vorzunehmen und sich dort den QR-Code abzuholen, der nötig ist.

In Wirsberg hat die DLRG ein Angebot geschaffen, das ebenfalls über Weihnachten und den Jahreswechsel arbeitet. Am Heiligen Abend sind die Ehrenamtlichen im Bürgerzentrum von 11 bis 13.30 Uhr erreichbar, an Silvester von 9 bis 11 Uhr und am Dreikönigstag von 17 bis 19.30 Uhr.

Seit Anfang Dezember ist das Testzentrum des Landkreises wieder auf zwei Standorte aufgeteilt: Schnelltests gibt es seither ausschließlich im Schnelltestzentrums am Rot-Kreuz-Platz 1. Die Teststation in der Flessastraße in Kulmbach nimmt nur noch PCR-Testungen vor. Seit dem 12. November seien die Schnelltests als sogenannte Bürgertestungen nun wieder für jedermann kostenlos. Außerdem habe man auf die neue Virus-Variante Omikron reagieren müssen. „Durch die Aufteilung werden freie Kapazitäten in der Flessastraße für PCR-Tests geschaffen“, betont Hempfling. Er gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit den Tests.

Was bedeutet die Aufteilung für die Testwilligen?

Zunächst gehe es um die Wahl der richtigen Teststation, betonen die Verantwortlichen. „Leider kommt es momentan ab und zu noch zu Verwechslungen bei den Testwilligen“, betont Hempfling, der nochmals betont: „Schnelltests werden in der Flessastraße nicht mehr abgenommen, sondern nur noch beim BRK (beziehungsweise bei anderen Anbietern, wie Apotheken).“

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Schnelltest und einem PCR-Test?

Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, wer welchen Test bekommt. Während Schnelltests als sog. Bürgertestungen nun wieder für jedermann kostenlos möglich sind, gilt dies für PCR-Testungen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Anspruch auf einen PCR-Test besteht demnach in folgenden Fällen:

  • Es liegt ein positives (Schnell-) Testergebnis vor, das bestätigt werden muss
  • das Gesundheitsamt ordnet den Test an (Testungen von Kontaktpersonen)
  • Testungen bei einem Warnhinweis der Corona-Warn-App
  • PCR-Freitestungen nach der Allgemeinverordnung Isolation
  • Testungen von Schwangeren und Personen mit medizinischer Kontraindikation
  • Testungen von Beschäftigten von Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung

Wie kann der Anspruch auf einen PCR-Test belegt werden?

„Das kommt auf die Konstellation, also die Art des Anspruchs an“, erklärt Yves Wächter, der für die Testzentren des Landkreises verantwortlich ist. Dies erfolge etwa durch einen Nachweis des Gesundheitsamts, wenn jemand als Kontaktperson gilt. Gehe es um einen Bestätigungstest, könne der Anspruch zum Beispiel über die positive Testkassette, die zur Testung mitgebracht wird, oder durch eine Bestätigung des Arbeitgebers im Falle einer betrieblichen Testung belegt werden.

Was müssen die Bürger noch beachten?

„Die Bürger können helfen, die vorhandenen Kapazitäten auszuschöpfen und lange Wartezeiten zu vermeiden“, betonen die Verantwortlichen von Landkreis und BRK. Es sei wichtig alle notwendigen Daten bereits vorher zu erfassen und dann auch zur Testung mitzubringen.

Auch hierbei sei zwischen Schnell- und PCR-Tests zu unterscheiden. „Ein Schnelltest beim BRK geht dann schnell, wenn vorab ein QR-Code erstellt wird“, erklärt Maximilian Türk, Katastrophenschutzbeauftragter des BRK. Dieser könne ausgedruckt mitgebracht werden oder auf dem Handy oder Tablet gespeichert sein. Den Code könne man dann auch immer wieder verwenden.

„So verkürzen wir die Wartezeit und wir schaffen deutlich mehr Abstriche“, betont Türk. Den Link zum QR-Code findet man unter: https://meintest.brk.de/quick. Auch für einen PCR-Test benötigt man einen QR-Code, der im Vorfeld erstellt werden sollte.

„Leider brauchen wir für den PCR-Test aber einen anderen QR-Code als für den Schnelltest. Dieser ist zudem nur einmal gültig, muss also für jeden Test immer wieder neu erstellt werden“, erläutert Yves Wächter. Den PCR-QR-Code erhält man unter: covidtestbayern.sampletracker.eu.

Generell gilt: Um eine der beiden Abstrichstellen zu nutzen, muss ein Ausweis oder Passersatzpapier mitgebracht werden. „Ob Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder auch die Versichertenkarte vorgezeigt wird, wollen wir nicht vorschreiben. Wichtig ist für uns eine eindeutige Identifikation mittels eines Lichtbildausweises“, erläutern Türk und Wächter.

Wie sind die Öffnungszeiten?

Die Teststrecke, die der Landkreis in der Flessastraße in Kulmbach betreibt, ist für PCR-Tests von Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 11 Uhr geöffnet. Am Rot-Kreuz-Platz in Kulmbach werden Tests von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr sowie am Samstag und Sonntag von 8 bis 11 Uhr abgenommen. Terminvereinbarungen sind an beiden Teststrecken nicht erforderlich.

Weitere Schnelltestmöglichkeit in der Stadt Kulmbach:

Stern-Apotheke (Melkendorfer Straße 9) Montag, Donnerstag, Freitag 9 bis 11 Uhr

Apotheke im Fritz (Fritz-Hornschuch-Straße 9) Dienstag, Mittwoch 9 bis 11 Uhr

Sanitätshaus Barkhofen (Webergasse 5) Montag, Mittwoch 10 bis 12 Uhr nach Terminvereinbarung

Schnelltestmöglichkeit im Kulmbacher Land:

Main-Apotheke in Himmelkron (Lanzendorfer Straße 3, Telefon 09227/ 6161), nur mit Termin

Teststelle Kasendorf, Firma NEG Beratung & Service Norbert Groß, Testung nach Termin: https://testkalender.de/teststelle-kasendorf

Testzentrum Mainleus, Sommerhalle Mainleus (Heinersreuther Straße 5) Dienstag, Donnerstag und Sonntag 17 bis 19 Uhr

Abstrichstelle des BRK im Seniorenheim Marktleugast (Lehenweg 3) Montag und Donnerstag 12.30 bis 14 Uhr

Schloß Apotheke in Neudrossenfeld (in der Geflügelhalle, Am Weinberg) Montag und Freitag 16 bis 17 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag 17 bis 18 Uhr

Frankenwald-Apotheke in Stadtsteinach (Kronacher Straße 10) Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 bis 11 und 15 bis 17 Uhr, Mittwoch, Samstag 9 bis 11 Uhr

Tierheilpraxis Stadtsteinach (Kronacher Straße 21), Testung nach Termin: https://testkalender.de/tierheilpraxis-san

Fitnessstudio „Fitnessworld“ Stadtsteinach (Bahnhofstraße 4) nur nach Terminvereinbarung telefonisch unter 09225/9562604 oder per E-Mail micheldergutefitness@gmail.com) Montag bis Freitag 9 bis 10.30 Uhr und 16 bis 18 Uhr, Samstag, Sonntag 9 bis 11 Uhr

Abstrichstelle des BRK in Thurnau (Torwärterhaus unterhalb des Rathauses; Oberer Markt 28) Montag und Mittwoch 17 bis 19 Uhr, Samstag: 10 bis 12 Uhr

DLRG Schnelltestzentrum „Bürgerzentrum“ Wirsberg (Marktplatz 12) Mittwoch 17.30 bis 19.30 Uhr, Samstag 9 bis 11 Uhr, Sonntag 9 bis 11 Uhr und 16.30 bis 18.30 Uhr

Was ist bei Symptomen?

Bei coronaspezifischen Symptomen, unabhängig von der Schwere, sollte alternativ der Hausarzt bzw. der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 kontaktiert werden. Symptomatische Personen dürfen nur im Fall eines positiven Schnelltest bzw. Selbsttest zur Bestätigung im Testzentrum des Landkreises abgestrichen werden. Zur Bestätigung muss der positive Schnelltest bzw. das Formular der Teststrecke vorgelegt werden.

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