Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Schnelltest und einem PCR-Test?
Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, wer welchen Test bekommt. Während Schnelltests als sog. Bürgertestungen nun wieder für jedermann kostenlos möglich sind, gilt dies für PCR-Testungen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Anspruch auf einen PCR-Test besteht demnach in folgenden Fällen:
- Es liegt ein positives (Schnell-) Testergebnis vor, das bestätigt werden muss
- das Gesundheitsamt ordnet den Test an (Testungen von Kontaktpersonen)
- Testungen bei einem Warnhinweis der Corona-Warn-App
- PCR-Freitestungen nach der Allgemeinverordnung Isolation
- Testungen von Schwangeren und Personen mit medizinischer Kontraindikation
- Testungen von Beschäftigten von Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung
Wie kann der Anspruch auf einen PCR-Test belegt werden?
„Das kommt auf die Konstellation, also die Art des Anspruchs an“, erklärt Yves Wächter, der für die Testzentren des Landkreises verantwortlich ist. Dies erfolge etwa durch einen Nachweis des Gesundheitsamts, wenn jemand als Kontaktperson gilt. Gehe es um einen Bestätigungstest, könne der Anspruch zum Beispiel über die positive Testkassette, die zur Testung mitgebracht wird, oder durch eine Bestätigung des Arbeitgebers im Falle einer betrieblichen Testung belegt werden.
Was müssen die Bürger noch beachten?
„Die Bürger können helfen, die vorhandenen Kapazitäten auszuschöpfen und lange Wartezeiten zu vermeiden“, betonen die Verantwortlichen von Landkreis und BRK. Es sei wichtig alle notwendigen Daten bereits vorher zu erfassen und dann auch zur Testung mitzubringen.
Auch hierbei sei zwischen Schnell- und PCR-Tests zu unterscheiden. „Ein Schnelltest beim BRK geht dann schnell, wenn vorab ein QR-Code erstellt wird“, erklärt Maximilian Türk, Katastrophenschutzbeauftragter des BRK. Dieser könne ausgedruckt mitgebracht werden oder auf dem Handy oder Tablet gespeichert sein. Den Code könne man dann auch immer wieder verwenden.
„So verkürzen wir die Wartezeit und wir schaffen deutlich mehr Abstriche“, betont Türk. Den Link zum QR-Code findet man unter: https://meintest.brk.de/quick. Auch für einen PCR-Test benötigt man einen QR-Code, der im Vorfeld erstellt werden sollte.
„Leider brauchen wir für den PCR-Test aber einen anderen QR-Code als für den Schnelltest. Dieser ist zudem nur einmal gültig, muss also für jeden Test immer wieder neu erstellt werden“, erläutert Yves Wächter. Den PCR-QR-Code erhält man unter: covidtestbayern.sampletracker.eu.
Generell gilt: Um eine der beiden Abstrichstellen zu nutzen, muss ein Ausweis oder Passersatzpapier mitgebracht werden. „Ob Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder auch die Versichertenkarte vorgezeigt wird, wollen wir nicht vorschreiben. Wichtig ist für uns eine eindeutige Identifikation mittels eines Lichtbildausweises“, erläutern Türk und Wächter.
Wie sind die Öffnungszeiten?
Die Teststrecke, die der Landkreis in der Flessastraße in Kulmbach betreibt, ist für PCR-Tests von Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 11 Uhr geöffnet. Am Rot-Kreuz-Platz in Kulmbach werden Tests von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr sowie am Samstag und Sonntag von 8 bis 11 Uhr abgenommen. Terminvereinbarungen sind an beiden Teststrecken nicht erforderlich.
Weitere Schnelltestmöglichkeit in der Stadt Kulmbach:
Stern-Apotheke (Melkendorfer Straße 9) Montag, Donnerstag, Freitag 9 bis 11 Uhr
Apotheke im Fritz (Fritz-Hornschuch-Straße 9) Dienstag, Mittwoch 9 bis 11 Uhr
Sanitätshaus Barkhofen (Webergasse 5) Montag, Mittwoch 10 bis 12 Uhr nach Terminvereinbarung
Schnelltestmöglichkeit im Kulmbacher Land:
Main-Apotheke in Himmelkron (Lanzendorfer Straße 3, Telefon 09227/ 6161), nur mit Termin
Teststelle Kasendorf, Firma NEG Beratung & Service Norbert Groß, Testung nach Termin: https://testkalender.de/teststelle-kasendorf
Testzentrum Mainleus, Sommerhalle Mainleus (Heinersreuther Straße 5) Dienstag, Donnerstag und Sonntag 17 bis 19 Uhr
Abstrichstelle des BRK im Seniorenheim Marktleugast (Lehenweg 3) Montag und Donnerstag 12.30 bis 14 Uhr
Schloß Apotheke in Neudrossenfeld (in der Geflügelhalle, Am Weinberg) Montag und Freitag 16 bis 17 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag 17 bis 18 Uhr
Frankenwald-Apotheke in Stadtsteinach (Kronacher Straße 10) Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 bis 11 und 15 bis 17 Uhr, Mittwoch, Samstag 9 bis 11 Uhr
Tierheilpraxis Stadtsteinach (Kronacher Straße 21), Testung nach Termin: https://testkalender.de/tierheilpraxis-san
Fitnessstudio „Fitnessworld“ Stadtsteinach (Bahnhofstraße 4) nur nach Terminvereinbarung telefonisch unter 09225/9562604 oder per E-Mail micheldergutefitness@gmail.com) Montag bis Freitag 9 bis 10.30 Uhr und 16 bis 18 Uhr, Samstag, Sonntag 9 bis 11 Uhr
Abstrichstelle des BRK in Thurnau (Torwärterhaus unterhalb des Rathauses; Oberer Markt 28) Montag und Mittwoch 17 bis 19 Uhr, Samstag: 10 bis 12 Uhr
DLRG Schnelltestzentrum „Bürgerzentrum“ Wirsberg (Marktplatz 12) Mittwoch 17.30 bis 19.30 Uhr, Samstag 9 bis 11 Uhr, Sonntag 9 bis 11 Uhr und 16.30 bis 18.30 Uhr
Was ist bei Symptomen?
Bei coronaspezifischen Symptomen, unabhängig von der Schwere, sollte alternativ der Hausarzt bzw. der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 kontaktiert werden. Symptomatische Personen dürfen nur im Fall eines positiven Schnelltest bzw. Selbsttest zur Bestätigung im Testzentrum des Landkreises abgestrichen werden. Zur Bestätigung muss der positive Schnelltest bzw. das Formular der Teststrecke vorgelegt werden.