Telefonaktion Was wird denn nun mit meiner Heizung?

Lange diskutierte die Ampelkoalition über das Heizungsgesetz, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Die Fragen der Leser beantworten bei einer Telefonaktion zwei Experten.

 
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Michael Fritsche (links) und Alexander Nothaft beantworten am Dienstag von 11 bis 13 Uhr Fragen der Kurier-Leser. Foto: red

Wir haben das zum Anlass genommen für eine Telefonaktion. Am Dienstag, 12. März, zwischen 11 und 13 Uhr stehen zur Verfügung: Michael Fritsche vom Verband privater Bauherren, der die technischen Fragen beantworten wird, soweit das telefonisch möglich ist, und Finanzierungsexperte Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen.

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Wer bekommt eine Förderung? Gibt es Zuschüsse oder Kredite? Was genau wird gefördert? Für wen gibt es eine Austauschpflicht? Was muss ich beim Antrag beachten? Welche Übergangsfristen gelten für welche Heizungen? Was bedeutet kommunale Wärmeplanung? Muss ich auf den kommunalen Wärmeplan warten? Wie lange kann ich meine Gasheizung noch betreiben? Wer sagt mir, welche Heizanlage für mein Haus optimal ist, wenn sich meine Ölheizung nicht mehr reparieren lässt? Was bedeutet es, wenn ich eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbarer Energie einbaue, und wer kontrolliert das? Kann ich die Förderung kombinieren mit Geld aus meinem Wohn-Riester-Vertrag? Bleibt die alte Förderung für die energetische Sanierung bestehen? Gibt es noch die Förderung für das Effizienzhaus? Wie kann ich verschiedene Förderungen kombinieren?

Haben auch Sie Fragen, dann rufen Sie am Dienstag, 12. März, zwischen 11 und 13 Uhr kostenfrei an unter Telefon 08 00/0 00 47 43.