Ich bin Jahrgang 1954. Ist es richtig, dass ich in zwei Jahren mit 63 abschlagsfrei die Altersrente bekommen kann?
Das stimmt nicht ganz: Zunächst müssen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllen. Das heißt, in erster Linie müssen Sie 45 Pflichtbeitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Dazu zählen auch Zeiten des Wehr- und Zivildienstes mit. Wer wie Sie 1954 geboren ist, kann dennoch nicht sofort mit 63 Lebensjahren abschlagsfrei Altersrente bekommen. Denn für Versicherte, die nach 1952 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Mit Ihrem Jahrgang 1954 werden Sie demzufolge erst mit 63 und vier Monaten abschlagsfrei gehen können.
Ich bin jetzt als Arbeitnehmer tätig, war aber viele Jahre selbstständig. Kann ich die „Rente mit 63“ bekommen, wenn die Jahre, in denen ich als Selbstständiger freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe, mitgerechnet werden?
Die „Rente mit 63“ setzt 45 Pflichtversicherungsjahre voraus. Freiwillige Beitragszeiten werden nur dann mit berücksichtigt, wenn der Versicherte mindestens 18 Pflichtbeitragsjahre vorzuweisen hat. Wenn Sie also mindestens 18 Versicherungsjahre, beispielsweise durch Beschäftigungen als Arbeitnehmer, auf Ihrem Rentenkonto haben, werden Ihre freiwilligen Jahre mitgezählt.
Meine Tochter ist 40 Jahre alt und möchte noch etwas für die Altersvorsorge tun. Man hat Ihr eine Lebensversicherung vorgeschlagen. Lohnt sich das? Was kann sie sonst tun?
Eine Versicherung würden wir nicht unbedingt empfehlen. Selbst, wenn Sie noch in diesem Jahr einen Vertrag abschließen, bekommen Sie nur einen garantierten Zins auf den Sparanteil – also nach Abzug aller Kosten – von 1,75 Prozent. Ab nächstem Jahr sind es nur noch 1,25 Prozent. Wenn Ihre Tochter Altersvorsorge mit einem Ertrag betreiben will, der oberhalb der Inflationsrate liegt, muss Sie mit etwas Risiko anlegen. Dabei gilt: Je jünger der Anleger und je länger der Anlagehorizont, um so mehr sollte der Schwerpunkt auf Aktien liegen. Für Sicherheitsbewusste eignen sich beispielsweise konservative Mischfonds und weltweit agierende Aktienfonds.
Sind Aktienfonds für die Altersvorsorge überhaupt geeignet?
Durchaus. Aktien sind reale Werte – denn sie sind Anteile an Unternehmen. Für längerfristiges Vorsorgesparen bieten sich etwa breit streuende Aktienfonds an, auch wenn es kurzfristig immer größere Kursschwankungen geben kann – denken Sie nur an die letzte Finanzkrise. Also sollten Sie darauf achten, rechtzeitig vor dem Rentenalter umzuschichten. Aber langfristig – also über Jahrzehnte – waren Aktienfonds zumindest bisher bei der Wertentwicklung anderen Anlagen überlegen.
Ich beziehe seit längerem eine Erwerbsminderungsrente. Meine drei Kinder sind vor 1992 geboren. Erhöht sich meine Rente dadurch und muss ich die Erhöhung extra beantragen?
Eine Nachricht habe ich bislang noch nicht bekommen. Tatsächlich erhöhen sich durch die Mütterrente Ihre Bezüge als Erwerbsminderungsrentnerin, da sich das direkt auf Ihre Rentenansprüche auswirkt. Für jedes vor 1992 geborene Kind erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Das macht in den alten Bundesländern rund 28 Euro brutto im Monat pro Kind aus. Ihre Rente wird automatisch neu berechnet. Weil jetzt bis zu neun Millionen Renten neu berechnet und umgestellt werden müssen, kann es sein, dass Sie noch etwas warten müssen und die höheren Bezüge erst demnächst bekommen. Sie können aber davon ausgehen, dass sie spätestens bis Ende des Jahres eine höhere Rente erhalten. Die Differenz für die Monate seit Juli wird Ihnen auf alle Fälle nachgezahlt.
Mir wurde ein Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung angeboten. Lohnt sich das?
Die Zahlungen kommen bei dieser Entgeltumwandlung komplett aus dem Lohn, werden aber vom Arbeitgeber angelegt. Die laufenden Einzahlungen sind sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei: im Jahr 2014 bis zu 2856 Euro. Sie könnten zusätzlich noch einmal 1800 Euro jährlich unter bestimmten Voraussetzungen steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei investieren. Jedoch geht Ihre ausgezahlte Rente aus Entgeltumwandlung komplett in die Einkommensteuer-Berechnung ein, wenn Sie ins Rentenalter kommen – vorausgesetzt, Sie müssen dann überhaupt Steuern zahlen. Außerdem müssen Sie im Rentenalter den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf Ihre Bezüge aus betrieblicher Altersversorgung entrichten. Das gilt sowohl für Renten wie auch für Kapitalzahlungen. Ausnahme: Sie sind privat krankenversichert. Zusätzlich verringert sich Ihr Anspruch auf gesetzliche Altersrente durch Ihre Einzahlungen für eine Betriebsrente. Diese lohnt sich daher aus unserer Sicht nur, wenn der Arbeitgeber etwas beisteuert.
Ich bin Jahrgang 52 und werde demnächst 63 Jahre alt, kann damit die neue vorgezogene Altersrente nutzen. Mir wurde jetzt ein Nebenjob angeboten. Muss ich da irgendwelche Einkommensgrenzen beachten?
Leider ja. Bis zum Erreichen Ihrer regulären Altersgrenze können Sie monatlich lediglich 450 Euro im Monat hinzuverdienen. Zweimal im Jahr dürfen es allerdings 900 Euro sein. Wenn Sie mehr verdienen, wird Ihre Rente als Teilrente oder gar nicht mehr gezahlt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger. Der Jahrgang 1952 erreicht die Regelaltersrente mit 65 Jahren und sechs Monaten. Danach können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
Ich werde demnächst 90 Jahre alt und habe als Rücklage mehrere Tausend Euro auf Festgeldkonten. Das wird sehr schlecht verzinst. Gibt es Alternativen – etwa Versicherungen oder Aktien?
In Ihrem Alter macht eine Versicherung gar keinen Sinn mehr und auch von Aktieninvestitionen raten wir bei Ihnen ab. Nachdenken könnten Sie über sogenannte Zins-Laufzeitfonds. Das sind Rentenfonds, die beispielsweise nach einer Laufzeit von drei Jahren knapp drei Prozent erwirtschaften können – nach Abzug aller Kosten. Ich bin 56 Jahre alt und habe Gelder angespart, die für meine Altersvorsorge im Rentenalter gedacht sind. Meinem Bankberater traue ich nicht mehr, er hat mir nur ein Tagesgeld mit geringen Zinsen vorgeschlagen. Was habe ich für eine Alternative? Tatsächlich können Sie derzeit nur mit an der Börse gehandelten Papieren die Inflationsrate auf Dauer schlagen. Mit Ihrem Anlagehorizont von zehn Jahren können Sie auch Wertschwankungen ausgleichen – aber ganz ohne Risiko geht es nicht. Deshalb: Je nach Ihrer Risikoneigung könnten Sie in Aktienfonds, in vermögensverwaltende Mischfonds oder Versicherungen mit Indexbeteiligung investieren. Aber schließen Sie nur Verträge ab, bei der Sie auch das Produkt verstehen.
Ich bin 42 Jahre alt und habe vor acht Jahren eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen. Lohnt es sich, den Riester-Vertrag fortzusetzen?
Sie bekommen Geld geschenkt – entweder als Zuschuss oder als Steuervorteil. Bis zu 154 Euro beträgt Ihre jährliche Grundzulage, bis zu 2100 Euro Beiträge im Jahr können Sie gegebenenfalls steuerlich absetzen. Für jedes Kind gibt es jährlich bis zu 185 Euro – haben Sie Kinder, die nach 2007 geboren sind, sind es sogar bis zu 300 Euro. Und vergessen Sie nicht, dass Ihre Einzahlungen und gewährte Zuschüsse per Gesetz garantiert sind, wenn Sie den Vertrag bis zum Rentenalter durchhalten. Und bedenken Sie: Ihr Vertrag enthält noch einen relativ günstigen Garantiezins, den es heute so gar nicht mehr gibt, der bis zum Ende der Laufzeit Ihres Vertrages gilt und nicht geändert werden darf.
INFOS: Viele Tipps zum Thema „Rente und Altersvorsorge“ gibt es im aktuellen Sonderheft „Finanztest Spezial: Rente planen“, das für 8,50 Euro im Buchhandel erhältlich ist oder unter www.test.de bestellt werden kann.
Unabhängige Vermögensverwalter finden Sie im Internet unter www.vermoegensprofis.de.
Auskünfte zur gesetzlichen Altersrente erteilt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrem kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 08 00/10 00 48 00. Informationen zum „RV-Leistungsverbesserungsgesetz“ (sprich: Rentenpaket der Bundesregierung) kann man auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de kostenlos herunterladen.