Es ist wieder soweit: Wie fast jedes Jahr ändern sich auch 2024 die Rechnungsgrößen in der gesetzlichen Krankenversicherung. So steigt die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte voraussichtlich auf 1178,33 Euro monatlich. Wer sich als Angestellter privat versichern möchte, muss mit seinem Jahresverdienst voraussichtlich über 69 300 Euro liegen.