Der zurückgetretene Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss keinen Schadenersatz an sein früheres Bistum zahlen. Die römische Bischofskongregation halte im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat des Vatikan eine Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kirchenrechtlichen Verfahrens für nicht angebracht, gab das Bistum Limburg am Mittwoch bekannt.