Die römische Bischofskongregation halte im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat des Vatikan eine Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kirchenrechtlichen Verfahrens für nicht angebracht, gab das Bistum Limburg am Mittwoch bekannt. Das Bistum hatte die Frage einer materiellen Wiedergutmachung wegen zu hoher Baukosten für den in der maßgeblichen Verantwortung von Tebartz-van Elst errichteten Bischofssitz auf dem Domberg zu Limburg aufgeworfen.