Täter kommt in psychiatrisches Krankenhaus

Von Manfred Scherer
SEK am Tatort am 10.08.2015. Archivfoto: Ronald Wittek Foto: red

Im Prozess um die Messerangriffe auf eine Notärztin und drei Sanitäter hat ein Psychiater am Dienstagvormittag die Persönlichkeit des Täters erklärt. Der 27-Jährige ist demnach psychisch schwer krank und nicht schuldfähig. Damit bestätigte der Nervenarzt die Anfangsannahme der Staatsanwaltschaft, die den Mann für die Bluttaten nicht angeklagt hatte, sondern eine Unterbringung des Beschuldigten in der Psychiatrie beantragt hatte. Am Nachmittag wurde die Entscheidung bekanntgegeben.

 
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Wie mehrfach berichtet, war der 27-Jährige am 10. August vergangenen Jahres im Lessingweg mit einem großen Küchenmesser auf die Notärztin und  die drei Sanitäter losgegangen. Alle erlitten schwere, teils lebensbedrohliche Verletzungen. Ein Sondereinsatzkommando war damals im Lessingweg zum Einsatz gekommen, um den Messerstecher festzunehmen.

Komplizierte Persönlichkeit

In seinem Gutachten über die Persönlichkeit des Beschuldigten zog Psychiater Klaus Leipziger ein für den Beschuldigten tragisches Fazit: Seine Persönlichkeit wird von drei Komponenten bestimmt. Einmal ist der 27-Jährige Epileptiker. Dann ist er rauschgiftabhängig. Und er leidet unter einen paranoiden Schizophrenie. Der Gutachter konnte nicht exakt sagen, ob die Schizophrenie durch Drogen ausgelöst worden war oder durch die Epilepsie.

Der Gutachter fand heraus, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Bluttaten direkt nach einem epileptischen Anfall unter einem Verfolgungswahn gelitten haben dürfte.

Unterbringung in Psychiatrie beantragt

Staatsanwalt Roland Köhler hat beantragt, den 27-jährigen Messerstecher in der Psychiatrie unterzubringen. Köhler nahm Bezug auf das Gutachten des Psychiaters, der dem Beschuldigten Schuldunfähigkeit und ein beachtliches Rückfallrisiko attestiert hatte.

Der Staatsanwalt bewertete drei der Messerangriffe objektiv als Mordversuche: Die Notärztin und zwei ihrer Sanitäter hätten die Attacke nicht vorhersehen können und seien somit arglos gewesen. Ein dritter Sanitäter war durch den Zuruf "Renn weg!" gewarnt worden - somit sei diese Bluttat ein Totschlagsversuch.

Bestraft werden kann der mutmaßliche Täter nicht

Allerdings: Bestraft werden kann der Schuldunfähige nicht. Sein Verteidiger Karsten Schieseck bezeichnete die Messerattacken einerseits als "furchtbares Geschehen" und warb andererseits um Verständnis für seinen Mandanten: der habe mittlerweile Einsicht gewonnen, dass er sich behandeln lassen muss.

Zusammenbruch draußen vor der Tür

Drinnen ging es um die gestörte Persönlichkeit des Messerstechers, draußen vor dem Gerichtssaal brach eines seiner Opfer zusammen. Eine 29-jährige Sanitäterin, die im August 2015 zusammen mit drei Retter-Kollegen von dem Beschuldigten schwer verletzt worden war, musste vom Rettungsdienst aus dem Justizpalast abgeholt werden.

Ihr Anwalt Wolfgang Schwemmer erklärte, er habe nicht verstanden, warum seine Mandantin sich den Prozess "angetan" habe. Die Frau war als einziges Opfer während des Prozesses als Nebenklägerin anwesend gewesen und hatte am vierten Prozesstag an diesem Dienstag schon sehr früh mit den Tränen zu kämpfen. Als es nämlich um den Verfolgungswahn des Beschuldigten ging, der in den vier Rettern offenbar Feinde sah.

Die Entscheidung

Am Nachmittag wurde entschieden, dass der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll. Der 27-jährige psychisch Kranke wird als gemeingefährlich in der Psychiatrie untergebracht, entschied das Bayreuther Schwurgericht.

Die Bluttaten, die der Mann am 10. August 2015 begangen hatte, wertete das Gericht objektiv als drei Mordversuche und einen Totschlagsversuch, sowie als vier gefährliche Körperverletzungen. Für die Taten kann der Mann wegen der psychischen Erkrankung nicht bestraft werden - sie führt zur Aufhebung der Einsichtsfähigkeit bei dem Beschuldigten.

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