Strengere Regeln für zivile Drohnen

Foto: Julian Stratenschulte/dpa Foto: red

Für die immer beliebter werdenden zivilen Drohnen am Himmel über Deutschland gelten jetzt strengere Vorschriften.

 
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Unter anderem über Menschenansammlungen, Einsätzen von Rettungskräften und Polizei sowie in An- und Abflugbereichen von Flughäfen herrscht Drohnen-Flugverbot. Für Geräte ab 250 Gramm oder wenn diese Töne und Bilder aufnehmen können, sind Flüge über Wohngrundstücken Tabu.

Generell dürfen Drohnen maximal 100 Meter hoch aufsteigen. Ausgenommen sind Modellfluggelände oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis hat, wie das Bundesverkehrsministerium am Freitag in Berlin mitteilte.

Die neuen Regeln eröffneten der Technologie Chancen und erhöhten gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum, sagte Ressortchef Alexander Dobrindt (CSU). Zum 1. Oktober sollen weitere Vorschriften in Kraft treten, etwa eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm. Für größere Geräte ab zwei Kilogramm wird eine Art Führerschein Pflicht.

dpa

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