Berlin - Im Rechtsstreit zwischen Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic und Hertha BSC hat das Landgericht Berlin die Klage des 52-Jährigen gegen seine ordentliche Kündigung abgewiesen. Ob auch die vom Fußball-Zweitligisten ausgesprochene fristlose Kündigung rechtmäßig ist, entschied das Gericht nicht, wie es in einer Mitteilung hieß.