Eigentlich hätte in zwei Monaten der Baubeginn sein sollen. Doch das juristische Ringen um die Windräder ist noch nicht beendet. Denn eine Lochauerin, die weniger als 800 Meter von den Windrädern entfernt wohnt, beantragt eine Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Obwohl ihre Klage wegen des geringen Abstands zu ihrem Wohnhaus, der Lärmbelästigung und naturschutzrechtlicher Bedenken vom Verwaltungsgericht Bayreuth abgelehnt worden war.