Streit um Hebesatz des neuen Haushaltes landet vor Verwaltungsgericht Freie Wähler klagen gegen Landrat

Von Peter Engelbrecht
Geht vor das Verwaltungsgericht: Hans Hümmer, Fraktionschef der Freien Wähler im Kreistag. Foto: Andreas Harbach/Archiv Foto: red

Der Kreisverband der Freien Wähler will gegen Landrat Hermann Hübner (CSU) klagen. Das kündigte der Fraktionsvorsitzende der Gruppierung im Kreistag, Hans Hümmer, gegenüber unserer Zeitung an. Die Freien Wähler wollen mit der Klage den Hebesatz des Kreishaushalts 2016 kippen – wegen eines angeblichen Verfahrensfehlers.

 
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Der Etat wurde im März 2016 denkbar knapp mit 30 zu 23 Stimmen verabschiedet. Kritik gab es an den hohen finanziellen Belastungen der Kommunen aus beinahe allen Fraktionen – nur die CSU und die Grünen stimmten einmütig dafür. Die Freien Wähler sehen einen Verfahrensfehler und fordern, der Beschluss des Kreistages über die Haushaltssatzung müsse für unwirksam erklärt werden. Der Kreistag hatte beschlossen, den Hebesatz der Kreisumlage im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 45 Prozentpunkte zu senken. Die Freien Wähler hatten hingegen eine noch größere Reduzierung auf 43,7 Prozentpunkte gefordert, um die Kommunen stärker zu entlasten, waren damit aber gescheitert.

Im Vorfeld der Klage hatten die Freien Wähler die Regierung von Oberfranken in Bayreuth um eine rechtsaufsichtliche Prüfung des Vorgangs gebeten. Die Regierung hatte am 25. April 2016 schriftlich mitgeteilt, sie sehe keinen Grund für rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegenüber dem Landkreis Bayreuth. Für die von den Freien Wählern begehrte Feststellung der Unwirksamkeit der Haushaltssatzung 2016 fehle es an der Rechtswidrigkeit des Beschlusses. Richtig sei, dass Kreisrat Hümmer im Februar 2016 schriftlich eine Senkung des Hebesatzes um 2,3 Prozentpunkte beantragt habe, teilte die Regierung mit. Den Antrag habe Landrat Hübner wie vorgeschrieben in die Tagesordnung der Sitzung aufgenommen und unter Punkt 3 mit „Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016“ stichpunktartig, hinreichend beschrieben. Eine zusätzliche Nennung des auf den „Hebesatz der Kreisumlage“ gerichteten Antrags sei nicht zwingend geboten gewesen.

Zu einem Votum über den Antrag war es aufgrund der Abstimmungsreihenfolge nicht mehr gekommen, weil zuvor schon die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses mehrheitlich angenommen worden war und sich damit der „widersprechende Antrag“ von Hümmer erledigt hatte. „Das ist ebenfalls nicht zu beanstanden“, teilte die Regierung mit.

Doch Hümmer will nicht lockerlassen. Er sah in der Ablehnung der Regierung die von der Kreistagsfraktion der Freien Wähler vorgebrachten Belange „nicht ausreichend gewürdigt“. Insbesondere sei der von ihm gestellte Antrag mit Begründung – entgegen der sonst im Landratsamt Bayreuth gängigen Praxis – nicht zu den Sitzungsunterlagen genommen worden, die den einzelnen Kreisratsmitgliedern vorab zugesandt werden. Folglich sei eine ausreichende Vorbereitung der Kreisratsmitglieder nicht sichergestellt gewesen, erläuterte Hümmer. Darüber hinaus erscheine das Vorgehen des Landrats bei der Haushaltsabstimmung zweifelhaft. Durch Berufung auf die Abstimmungsreihenfolge habe die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses für den Kreistag faktisch bindende Wirkung gehabt. Dadurch habe keine Möglichkeit bestanden, Anträge zur Beschlussempfehlung des Kreisausschusses zu stellen. Hümmer kündigte an, die Angelegenheit durch das Verwaltungsgericht in Bayreuth klären zu lassen. Bereits Ende der Woche soll eine Klage eingereicht werden.

„Mit der Entscheidung der Regierung von Oberfranken wird uns bestätigt, dass wir rechtmäßig gehandelt haben“, erklärte Landrat Hübner auf Anfrage unserer Zeitung. Die Entscheidung habe ihn „gefreut, aber nicht überrascht“.

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