Strafverfahren am Amtsgericht wird fortgesetzt Drogenprozess: Rolle der V-Frau unklar

Von Stephan Herbert Fuchs
 Foto: red

Der Drogenprozess gegen zwei Männer aus Kulmbach und dem Landkreis Lichtenfels vor dem Amtsgericht dauert an. Auch am mittlerweile fünften Verhandlungstag musste das Gericht einen Fortsetzungstermin festlegen, weil der einzige noch ausstehende Zeuge von der Polizei wegen Urlaub verhindert war.

 
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Wie berichtet, wird den beiden Männern vorgeworfen, zwischen März und August 2015 über 80 Gramm Crystal im tschechischen Cheb gekauft und nach Deutschland eingeführt zu haben. Von dieser Menge blieb im Prozess allerdings nur noch wenig übrig. Mittlerweile geht das Gericht von höchstens 30 Gramm in fünf Einzelfällen aus. Ursprünglich waren elf Fälle angeklagte. Die beiden Männer sollen das Rauschgift geteilt, einen Teil selbst konsumiert und den Rest gegen Geld weiter veräußert haben. Bereits am zweiten Verhandlungstag hatten die beiden Angeklagten nach anfänglichem Schweigen ausgepackt.

Es geht um Bewährung

Ziel der beiden Verteidiger ist es, für ihre Mandanten Bewährungsstrafen zu erreichen. Sie argumentieren, dass die Angeklagten ihre Abnehmer benannt und Aufklärungsarbeit geleistet haben. Für das Gericht und die Staatsanwaltschaft ist das zu wenig. Sie wollen noch einmal einen Beamten der Kriminalpolizei aus Bayreuth hören, um festzustellen, ob die Polizei wirklich durch die Aussagen des Angeklagten auf die Abnehmer gekommen ist. Wenn ja, kann der Kulmbacher wohl tatsächlich auf eine Bewährungsstrafe hoffen.

Nur wegen der Freundin

Der Angeklagte aus dem Landkreis Lichtenfels will das Crystal zusammen mit seiner Frau konsumiert haben. Sie wurde deshalb erst vor wenigen Monaten vom Amtsgericht Lichtenfels zu einer Geldstrafe von 1850 Euro verurteilt. Der Kulmbacher Angeklagte, der selbst nicht konsumiert, sagte aus, dass er nur wegen seiner Freundin nach Tschechien gefahren sei, eine Gegenleistung habe er dafür nicht bekommen.

Die Frau steht auch im Mittelpunkt von zwei neuen Beweisanträgen, die Verteidiger Alexander Schmidtgall bereits vorsorglich für den Fall gestellt hatte, dass das Gericht keine Bewährungsstrafe verhängt. Der Verteidiger möchte dabei die Rolle der 24-Jährigen als Vertrauensperson der Polizei näher beleuchten. Unter anderem geht es darum, ob die Frau tatsächlich dafür gesorgt hat, dass die Beschaffungsfahrten nach Tschechien stattfinden, und welche Vergütungen sie dafür erhalten hat. Auch auf die Aussagen von den Polizisten kommt es an, die sich bisher auf fehlende Aussagegenehmigungen berufen hatten.

Ablenkungsmanöver?

Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft stellt dies ein reines Ablenkungsmanöver dar. Es stehe fest, dass die Frau eine Informantin der Polizei war. Konkrete Hinweise darauf, dass sie die Angeklagten zu Taten angestiftet habe, gebe es aber nicht. Inzwischen wurde auch bekannt, dass das beschlagnahmte Auto, mit dem die Drogenfahrten unternommen wurden, eingezogen wurde. Das Auto hatte der Angeklagte aus dem Landkreis Lichtenfels kurz vor den Taten für 7250 Euro gekauft.

Die Verhandlung wird am 31. Januar um 8.45 vor dem Amtsgericht in Kulmbach fortgesetzt.

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