Christian Hartmann, Kreisgeschäftsführer des Sozialverbandes VdK, sagt: Viele Menschen, in deren Rentenauskünften 35 Versicherungsjahre aufgeführt seien, würden von dieser Grundrente gar nicht profitieren. Nach Heils Vorschlag zählen nämlich nur die Jahre, in denen man in die Rentenkasse eingezahlt hat, die drei Erziehungsjahre pro Kind und die Zeiten,  in denen ein Versicherter  Angehörige gepflegt hat. Nicht aber Kinderberücksichtigungszeiten und möglicherweise auch keine Zeiten von Arbeitslosigkeit. Nicht nachvollziehen könne er die Kritik daran, dass bei der Grundrente die Bedürftigkeitsprüfung entfallen soll, sagt Hartmann. „Das wollte man ja gerade erreichen, Bedürftigkeitsprüfungen gibt es ja jetzt schon bei der Grundsicherung.“ Hartmann räumt ein, dass dies dazu führen könne, dass auch die lange Teilzeit arbeitende Gattin des Bankdirektors Grundrente auf Steuerzahlers Kosten beziehen würde. „Warum auch nicht, wenn sie lange gearbeitet hat?“. Grundsätzlich sieht Hartmann Heils Vorschlag sehr positiv: „Nie konnte ich einer Friseurin oder Verkäuferin erklären, warum sie nach 40 Jahren Arbeit nicht einmal eine Rente auf Grundsicherungsniveau bekommt. Die sagten dann: Warum habe ich eigentlich mein Leben lang gearbeitet?“ Das sorge für Frust und stärke extreme Parteien. In der Grundrente statt Grundsicherung sieht Hartmann deshalb auch einen Beitrag zum sozialen Frieden.