Gefängnis oder nicht? Das ist eine wesentliche Frage im Fall Schuhbeck. Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass bei Steuerbetrug über einer Million Euro eine Haftstrafe die Regel sein müsse. Die Verurteilten sollen nicht mit Bewährung davonkommen. Dieses Damoklesschwert schwebt über dem Starkoch, der als junger Mann von einem Wirt als Sohn adoptiert worden war.
Laut Staatsanwaltschaft hatte Schuhbeck einen Helfer
Im oberbayerischen Waging übernahm er von diesem Vater das Seestüberl und machte es zum Gourmettempel für Feinschmecker und solche, die sich das einbilden, im Raum zwischen München und Salzburg. Später zog es ihn ans Platzl, das er mit zwei Restaurants, Gewürzladen, Eisdiele und Kochschule dominierte.
Laut Staatsanwaltschaft hatte Schuhbeck einen Helfer, der nun auch angeklagt ist. Zugleich ist er aber ein Kronzeuge: Jürgen W., Computerfachmann in Schuhbecks Diensten, der sich um die verschiedenen Kassensysteme gekümmert hat. W. lässt von seiner Verteidigung eine Aussage verlesen, die den Koch schwer belastet. Schuhbeck habe ihn im Jahr 2008 aufgefordert, ein System zu etablieren, „um die Tageseinnahmen zu reduzieren“. W. sei klar gewesen, „dass er die Umsätze löschen und das Bargeld verschleiern möchte“.
Sein Computer-Mann ist jetzt der Kronzeuge
Dafür habe Schuhbeck ein von W. programmiertes Computerwerkzeug benutzt. Die Umsätze habe Schuhbeck an seinem PC per USB-Stick gelöscht. Diese Manipulation konnte nur er selbst machen, sagt W. Er habe auch nicht immer gleich am selben Abend nach Restaurantschluss die Einnahmen schmälern müssen, sondern konnte dies auch noch Tage später erledigen. W. selbst sah sich in der Hand von Schuhbeck, da dieser sein einziger Auftraggeber gewesen sei. Richterin Wagner wertet die Aussage als „Wumms“, der erst einmal eine Pause verlangt. Danach passiert dann nichts Wesentliches mehr.
Wer Schuhbeck schon einmal gesehen hat, weiß von seiner Lieblingsknolle: Ingwer mischt er in nahezu alles rein. Und so hat sich das Gericht nicht verkneifen können, diesen Strafprozess unter dem Stichwort „Ingwer“ zu führen. Angesetzt sind 18 Verhandlungstage bis zum 22. Dezember.
Auch Uli Hoeneß kennt den Gerichtssaal 134
Bayern-Promi
Vor achteinhalb Jahren wurde in genau demselben Saal 134 in München auch ein Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen einen Prominenten geführt: die einstige FC-Bayern-Ikone Uli Hoeneß. Er war von Beginn an voll geständig. Statt der in der Anklage aufgeführten 3,5 Millionen hinterzogenen Euro bei Börsenzockereien gestand Hoeneß sogar von sich aus, dass es sich um 18,5 Millionen gehandelt habe.
Haftstrafe
Das Gefängnis hat ihm das nicht erspart, nach nur vier Prozesstagen wurde Hoeneß im März 2014 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach sieben Monaten im Gefängnis in Landsberg am Lech wurde er Freigänger, Ende Februar 2016 kam er zunächst auf Bewährung frei.