Wie die Handwerkskammer mitteilte, beauftrragten sowohl die GTO selbst als auch die Handwerkskammer sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine externe und unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei mit Ermittlungen. Diese hat ein Umsatzsteuerdelikt in mittlerer sechsstelliger Höhe ergeben und den Verdacht auf Veruntreuung und persönliche Bereicherung durch einen leitenden kaufmännischen Mitarbeiter der GTO aufgeworfen.