Die Bayerische Staatsregierung will über den Bundesrat eine Reduzierung der Sozialleistungen für ausreisepflichtige, abgelehnte Asylbewerber durchsetzen. Dies soll auch für trotzdem geduldete Personen gelten. Ausnahmen soll es nach dem Vorschlag lediglich dann geben, wenn die Ausreise ohne eigenes Verschulden der Betroffenen nicht erfolgt ist. Dass Sozialleistungen trotz Ausreisepflicht weitergezahlt würden, gebe es „sonst nirgends in Europa“, erklärte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Ministerrats. Man sei überzeugt davon, dass die Vorschläge mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum vereinbar seien.