Gegen das Urteil im Kölner Sal. Oppenheim-Prozess gegen die Ex-Führung des Bankhauses haben Staatsanwaltschaft und ein Angeklagter Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag mit. Nun muss der Bundesgerichtshof prüfen, ob es in dem komplexen, mehr als zwei Jahre andauernden Verfahren Rechtsfehler gab.